03504 Energieeffizienz in der Beschaffung unter Beachtung der Ökodesign-Richtlinie
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Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie die auf Basis der Ökodesign-Richtlinie erlassenen Verordnungen im Beschaffungsprozess genutzt werden können. Am Beispiel der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie wird ferner ein Lastenheft für die Bewertung der Anbieter vorgestellt. Arbeitshilfen: von: |
Anmerkung: Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) wurde mittlerweile durch die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ersetzt. Die Durchführungsverordnungen für einzelne Produktgruppen gelten weiterhin fort (s. auch https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/produktgruppen).
1 Einführung
Im Rahmen der Einführung und Aufrechterhaltung von Energiemanagementsystemen (EnMS) nach ISO 50001 beschäftigt sich eine zentrale Frage mit der Klärung, wie im Zuge von Beschaffungsentscheidungen die Energieeffizienz als Entscheidungskriterium im Unternehmen etabliert und gelebt werden kann.
ISO 50001 unterlegt die Forderung nach „Energieeffizienz in der Beschaffung” mit thematischen Schwerpunkten wie dem Einkauf energieeffizienter Anlagen und Einrichtungen. Details für die technische Spezifikation von Energieeffizienz werden z. B. durch den Gesetzgeber im Zuge der EU-Ökodesign-Richtlinie aufgestellt, die sich an Hersteller und Händler richtet. Aus Sicht des einkaufenden Kunden können diese Vorgaben als nützliche Informationsquelle dienen.
2 Technische Spezifikation anhand der rechtlichen Vorgaben für Ökodesign
Eine wachsende Umweltsensibilität vereint seit den 1970er-Jahren das Wissen um die Grenzen der globalen Umweltnutzung mit dem Glauben an Technik und Markt als Problemlöser. Über die Vorgabe politischer bzw. rechtlicher Rahmenbedingungen wird erreicht, dass Unternehmen nicht isoliert handeln können. Deren wirtschaftliche Prozesse sind in ein Wirkungsgefüge eingebunden, das neben ökonomischen und technischen auch ökologische Aspekte mit einbindet.
Ressourcenverbrauch nicht vermeidbar
Unabdingbar ist dabei, das Verständnis zu vermitteln, dass alles Wirtschaften nicht ohne den Verbrauch von Ressourcen auskommt. Alle technologischen Prozesse erzeugen bei chemischen, biochemischen und physikalischen Prozessen neben dem gewünschten auch unerwünschten Output. Als Gründe können folgende Ursachen genannt werden [1]:
Unabdingbar ist dabei, das Verständnis zu vermitteln, dass alles Wirtschaften nicht ohne den Verbrauch von Ressourcen auskommt. Alle technologischen Prozesse erzeugen bei chemischen, biochemischen und physikalischen Prozessen neben dem gewünschten auch unerwünschten Output. Als Gründe können folgende Ursachen genannt werden [1]:
| 1. | unvollständige chemische Reaktionen, |
| 2. | komplexe Reaktionen mit unerwünschten Nebenprodukten, |
| 3. | unvollständige Trennprozesse, |
| 4. | Beimengungen in den Rohstoffen und |
| 5. | fehlerhafte Produkte. |
Produktionsintegrierter Ansatz:
Der Nutzen einer frühzeitigen und ganzheitlichen Berücksichtigung dieser Umweltaspekte vor, während und nach der Produktion wird unter dem Banner des produktionsintegrierten Umweltschutzes thematisiert. Der Produktionsprozess soll effizienter gestaltet und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen erreicht werden. Dabei entfaltet sich eine enorme Vielfalt an Handlungsansätzen – sie reicht von einfachen organisatorischen Maßnahmen bis hin zur Konzeption fortschrittlicher Produktionsverfahren.
Produktintegrierter Ansatz:
Ein weiterer Handlungsansatz rückt die Produkte in den Fokus, woraus sich bspw. Anforderungen an die Langlebigkeit, den Energieverbrauch und die Recyclingfreundlichkeit eines Produkts im Sinne eines produktintegrierten Umweltschutzes ergeben.
Lebenswegbetrachtung
Für eine ökologische Produktgestaltung durch Unternehmen hat der Gesetzgeber mehrere Ankerpunkte gesetzt, um steuernd auf verschiedene Stationen im Lebensweg eines Produkts einzugreifen: [2]
Für eine ökologische Produktgestaltung durch Unternehmen hat der Gesetzgeber mehrere Ankerpunkte gesetzt, um steuernd auf verschiedene Stationen im Lebensweg eines Produkts einzugreifen: [2]
| 1. | Stoffansatz, |
| 2. | Konstruktion, |
| 3. | Produktionsphase, |
| 4. | Nutzungsphase, |
| 5. | Nachnutzungsphase und |
| 6. | Demontage/Verbindungstechnik. |
Unternehmensexterne Erfolgsfaktoren bzgl. einer Verankerung von ökologischem Produktdesign in Unternehmen haben sich in den Kategorien staatliche Rahmenbedingungen, Marktumfeld und Verbraucherbildung etabliert, wobei nachfolgend nur die ersten beiden Kategorien andiskutiert werden.
2.1 Staatliche Rahmenbedingungen – europäische Produktpolitik
Der Gesamtrahmen der europäischen Produktpolitik umfasst eine Vielzahl einzelner Instrumente, um den Gesamtmarkt an Produkten stärker in Richtung Nachhaltigkeit zu verschieben.
Tabelle 1: Mechanismen europäischer Produktpolitik [3]
Mechanismen | Erfolgsfaktoren | ||||
Gesetzliche Vorgaben |
| ||||
Öffentliche Beschaffung |
| ||||
Öffentliche Finanzierung |
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2.1.1 Gesetzliche Vorgaben
Ökodesign-/ErP-Richtlinie
Für den Mechanismus Gesetzliche Vorgaben ist im Folgenden der ordnungsrechtliche Rahmen von Relevanz, der Mindeststandards setzt und der absteckt, welche Anforderungen zukünftig zu erfüllen sein werden. Die 2009 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Richtlinie – auch ErP-Richtlinie (Energy Related Products) – ist ein wichtiger Ansatzpunkt. Die ausführenden Maßnahmen der Richtlinie setzen für viele energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produktgruppen Mindestanforderungen vor allem an die Energieeffizienz inklusive fester Umsetzungstermine. Die Ökodesign-Vorgaben haben zum Ziel, den gesamten Produktlebenszyklus, angefangen von der Auswahl des Rohmaterials über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung, zu betrachten. Dabei werden die entsprechenden Umweltaspekte wie Emissionen, Abfälle, Ressourcen- und Energieverbrauch einbezogen.
Für den Mechanismus Gesetzliche Vorgaben ist im Folgenden der ordnungsrechtliche Rahmen von Relevanz, der Mindeststandards setzt und der absteckt, welche Anforderungen zukünftig zu erfüllen sein werden. Die 2009 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Richtlinie – auch ErP-Richtlinie (Energy Related Products) – ist ein wichtiger Ansatzpunkt. Die ausführenden Maßnahmen der Richtlinie setzen für viele energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produktgruppen Mindestanforderungen vor allem an die Energieeffizienz inklusive fester Umsetzungstermine. Die Ökodesign-Vorgaben haben zum Ziel, den gesamten Produktlebenszyklus, angefangen von der Auswahl des Rohmaterials über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung, zu betrachten. Dabei werden die entsprechenden Umweltaspekte wie Emissionen, Abfälle, Ressourcen- und Energieverbrauch einbezogen.
EU-Energielabel
Um dem Verbraucher bei der Beschaffung von Geräten einen einfachen Überblick über den Energieverbrauch bestimmter Produktgruppen zu ermöglichen, wurde im Jahr 1998 das EU-Energielabel eingeführt. Die Kennzeichnungspflicht reicht bis heute von weißer Ware (Kühl-, Gefrierschränke, Waschmaschinen) über Heizungsanlagen bis hin zu Beleuchtung und EDV-Komponenten. Für diese Produkte bestehen diverse Anforderungen hinsichtlich Ökodesign, Energieeffizienz und Produktkennzeichnung. In regelmäßigen Abständen werden diese Anforderungen angepasst, um fortlaufend eine Verbesserung der Produkte am Markt zu erreichen. Es bleibt zu beachten, dass nicht alle Produkte mit dem EU-Energielabel versehen werden. Elektromotoren, Ventilatoren und Pumpen werden beispielsweise anhand ihrer Effizienzindizes und Wirkungsgrade eingeteilt. Neben dem EU-Energielabel gibt es im Bereich der Gebäudetechnik weitere Effizienzkennzeichnungen und Zertifizierungsprogramme (z. B.: EUROVENT-Certification), die zur Beurteilung der Energieeffizienz herangezogen werden können.
Um dem Verbraucher bei der Beschaffung von Geräten einen einfachen Überblick über den Energieverbrauch bestimmter Produktgruppen zu ermöglichen, wurde im Jahr 1998 das EU-Energielabel eingeführt. Die Kennzeichnungspflicht reicht bis heute von weißer Ware (Kühl-, Gefrierschränke, Waschmaschinen) über Heizungsanlagen bis hin zu Beleuchtung und EDV-Komponenten. Für diese Produkte bestehen diverse Anforderungen hinsichtlich Ökodesign, Energieeffizienz und Produktkennzeichnung. In regelmäßigen Abständen werden diese Anforderungen angepasst, um fortlaufend eine Verbesserung der Produkte am Markt zu erreichen. Es bleibt zu beachten, dass nicht alle Produkte mit dem EU-Energielabel versehen werden. Elektromotoren, Ventilatoren und Pumpen werden beispielsweise anhand ihrer Effizienzindizes und Wirkungsgrade eingeteilt. Neben dem EU-Energielabel gibt es im Bereich der Gebäudetechnik weitere Effizienzkennzeichnungen und Zertifizierungsprogramme (z. B.: EUROVENT-Certification), die zur Beurteilung der Energieeffizienz herangezogen werden können.
Bis Anfang 2017 hatte die Europäische Union knapp 30 Verordnungen verabschiedet, die unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten geltendes Recht sind. Darüber hinaus befinden sich derzeit weitere Verordnungen in Erarbeitung (Auswahl Stand 07.2017, s. Tab. 2).
Die Ausschreibung der Vorstudien erfolgt in Losen. Bei der Kurzbezeichnung der Produktlose steht ENER für das Generaldirektorat Energie, ENTR für das Generaldirektorat für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMUs.

