01039 Kurznachrichten, Stand Juli 2025
An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Umweltmanagement, Nachhaltigkeit, Compliance sowie Informationen zu verwandten Themen. von: |
1 Registrierung im F-Gas-Portal: Leitfaden für Unternehmen
Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase müssen Unternehmen über eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal verfügen. Der Zoll hat zwischenzeitlich mit verstärkten Überprüfungen dieser Anforderung begonnen.
Der unten genannte Leitfaden richtet sich an EU-Unternehmen, die sich im F-Gas-Portal registrieren möchten. Er enthält nicht alle rechtlichen Anforderungen, sondern bietet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, hilfreiche Hinweise basierend auf Erfahrungen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung, Erläuterungen zu den verschiedenen Geschäftsspezifikationen sowie Informationen zu den einzelnen Menüpunkten im F-Gas-Portal.
Weitere Informationen
Europäische Kommission: Registrierung im F-Gas-Portal: Leitfaden für EU-Unternehmen
Europäische Kommission: Registrierung im F-Gas-Portal: Leitfaden für EU-Unternehmen
2 BAFA-Förderkompass 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den „Förderkompass 2025” veröffentlicht – eine kompakte Übersicht der wichtigsten Förderprogramme im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Kompass umfasst Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung, effizienten Wärmenetzen oder Beratungshilfen. Je nach Maßnahme sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen antragsberechtigt.
Neu sind klar strukturierte Inhalte, eine Zielgruppenzuordnung sowie QR-Codes und Weblinks für einen schnellen Zugang zu Detailinfos: ideal zur Orientierung bei Förderfragen rund um Energie und Wirtschaft.
3 Umsetzung der neuen IE-Richtlinie durch die 45. BImSchV
Mit der geplanten 45. BImSchV soll die IED-Richtlinie (EU) 2024/1785 umgesetzt werden, was umfassende Veränderungen für Betreiber von IED-Anlagen mit sich bringt. Neben strengeren Umweltkontrollen und Transparenzanforderungen stehen insbesondere einige herausfordernde Neuerungen im Fokus.
Umweltmanagementsystem
Eine zentrale Neuerung ist die verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) für alle IED-Anlagen. Umfang und Formalisierung müssen dabei an die spezifischen Umweltauswirkungen der jeweiligen Anlage angepasst sein. Zudem müssen Transformationspläne erstellt, regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden, um nachhaltige Entwicklungen sicherzustellen. Ergänzend dazu werden Umweltleistungsindikatoren eingeführt, die eine effizientere Ressourcennutzung ermöglichen und als Maßstab für den Umweltschutz dienen.
Eine zentrale Neuerung ist die verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) für alle IED-Anlagen. Umfang und Formalisierung müssen dabei an die spezifischen Umweltauswirkungen der jeweiligen Anlage angepasst sein. Zudem müssen Transformationspläne erstellt, regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden, um nachhaltige Entwicklungen sicherzustellen. Ergänzend dazu werden Umweltleistungsindikatoren eingeführt, die eine effizientere Ressourcennutzung ermöglichen und als Maßstab für den Umweltschutz dienen.
Chemikalienmanagement
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das neue Chemikalienmanagement. Künftig sind Betreiber verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung der verwendeten Chemikalien durchzuführen, mögliche Substitutionsoptionen für gefährliche Stoffe zu prüfen und Maßnahmen zur Reduktion umwelt- und gesundheitsgefährdender Emissionen zu ergreifen. Zudem muss ein detailliertes Chemikalienverzeichnis geführt werden, das die eingesetzte Stoffe und deren potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt dokumentiert und Strategien zur sicheren Handhabung und Entsorgung enthält.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das neue Chemikalienmanagement. Künftig sind Betreiber verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung der verwendeten Chemikalien durchzuführen, mögliche Substitutionsoptionen für gefährliche Stoffe zu prüfen und Maßnahmen zur Reduktion umwelt- und gesundheitsgefährdender Emissionen zu ergreifen. Zudem muss ein detailliertes Chemikalienverzeichnis geführt werden, das die eingesetzte Stoffe und deren potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt dokumentiert und Strategien zur sicheren Handhabung und Entsorgung enthält.
4 Transformationspläne mit EMAS glaubwürdig umsetzen: Neues Diskussionspapier des Umweltgutachterausschusses (UGA)
In seinem Diskussionspapier hebt der Umweltgutachterausschuss die zentrale Rolle hervor, die EMAS bei der Entwicklung belastbarer und transparenter Transformationspläne spielen kann. Das EMAS-Umweltmanagementsystem unterstützt dabei, relevante Daten und Ziele systematisch zu erfassen, und schafft eine glaubwürdige Grundlage für die Kommunikation mit Stakeholdern, Investoren und Behörden über die Risiken, Chancen und Finanzierungsbedarfe der Transformation.
Das Diskussionspapier analysiert die Merkmale aussagekräftiger Transformationspläne. Ein tabellarischer Vergleich zeigt, wie EMAS konkretisiert und ergänzt werden kann, um einen Transformationsplan vollständig abzubilden – beispielsweise gemäß den Anforderungen der ESRS.
Tabelle 1: Elemente eines Transformationsplans im Vergleich zu EMAS und ESRS E1-1
Angaben in EMAS konkretisieren um folgende Aspekte | Für ESRS E1-1 Konformität folgende KPIs Adressieren2 | |||||||||||||||
Bestandsaufnahme, Zielsetzung und Performance-Messung |
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Strategie und Governance |
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Risikoanalyse des Geschäftsmodells |
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Stakeholder-Engagement und Lobbying |
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Transparenz und Überwachung |
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Weitere Informationen
UGA: Diskussionapapier: Transformationspläne mit EMAS glaubwürdig umsetzen (05/2025)
UGA: Diskussionapapier: Transformationspläne mit EMAS glaubwürdig umsetzen (05/2025)
5 Neuer ISO-Standard im Rahmen der ISO 14060-Reihe für Net-Zero-Definitionen in Arbeit
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) arbeitet derzeit an einem neuen Standard zur Definition von „Net Zero” (Netto-Null) im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen. Dieser richtet sich an Organisationen, Städte, Regierungen und sogar Einzelpersonen.