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01039 Kurznachrichten, Stand Juli 2025

An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Umweltmanagement, Nachhaltigkeit, Compliance sowie Informationen zu verwandten Themen.
von:

1 Registrierung im F-Gas-Portal: Leitfaden für Unternehmen

Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase müssen Unternehmen über eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal verfügen. Der Zoll hat zwischenzeitlich mit verstärkten Überprüfungen dieser Anforderung begonnen.
Der unten genannte Leitfaden richtet sich an EU-Unternehmen, die sich im F-Gas-Portal registrieren möchten. Er enthält nicht alle rechtlichen Anforderungen, sondern bietet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, hilfreiche Hinweise basierend auf Erfahrungen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung, Erläuterungen zu den verschiedenen Geschäftsspezifikationen sowie Informationen zu den einzelnen Menüpunkten im F-Gas-Portal.
Weitere Informationen
Europäische Kommission: Registrierung im F-Gas-Portal: Leitfaden für EU-Unternehmen

2 BAFA-Förderkompass 2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den „Förderkompass 2025” veröffentlicht – eine kompakte Übersicht der wichtigsten Förderprogramme im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Kompass umfasst Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung, effizienten Wärmenetzen oder Beratungshilfen. Je nach Maßnahme sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen antragsberechtigt.
Neu sind klar strukturierte Inhalte, eine Zielgruppenzuordnung sowie QR-Codes und Weblinks für einen schnellen Zugang zu Detailinfos: ideal zur Orientierung bei Förderfragen rund um Energie und Wirtschaft.
Weitere Informationen
BAFA: Förderkompass 2025

3 Umsetzung der neuen IE-Richtlinie durch die 45. BImSchV

Mit der geplanten 45. BImSchV soll die IED-Richtlinie (EU) 2024/1785 umgesetzt werden, was umfassende Veränderungen für Betreiber von IED-Anlagen mit sich bringt. Neben strengeren Umweltkontrollen und Transparenzanforderungen stehen insbesondere einige herausfordernde Neuerungen im Fokus.
Umweltmanagementsystem
Eine zentrale Neuerung ist die verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) für alle IED-Anlagen. Umfang und Formalisierung müssen dabei an die spezifischen Umweltauswirkungen der jeweiligen Anlage angepasst sein. Zudem müssen Transformationspläne erstellt, regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden, um nachhaltige Entwicklungen sicherzustellen. Ergänzend dazu werden Umweltleistungsindikatoren eingeführt, die eine effizientere Ressourcennutzung ermöglichen und als Maßstab für den Umweltschutz dienen.
Chemikalienmanagement
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das neue Chemikalienmanagement. Künftig sind Betreiber verpflichtet, eine umfassende Risikobewertung der verwendeten Chemikalien durchzuführen, mögliche Substitutionsoptionen für gefährliche Stoffe zu prüfen und Maßnahmen zur Reduktion umwelt- und gesundheitsgefährdender Emissionen zu ergreifen. Zudem muss ein detailliertes Chemikalienverzeichnis geführt werden, das die eingesetzte Stoffe und deren potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt dokumentiert und Strategien zur sicheren Handhabung und Entsorgung enthält.

4 Transformationspläne mit EMAS glaubwürdig umsetzen: Neues Diskussionspapier des Umweltgutachterausschusses (UGA)

In seinem Diskussionspapier hebt der Umweltgutachterausschuss die zentrale Rolle hervor, die EMAS bei der Entwicklung belastbarer und transparenter Transformationspläne spielen kann. Das EMAS-Umweltmanagementsystem unterstützt dabei, relevante Daten und Ziele systematisch zu erfassen, und schafft eine glaubwürdige Grundlage für die Kommunikation mit Stakeholdern, Investoren und Behörden über die Risiken, Chancen und Finanzierungsbedarfe der Transformation.
Das Diskussionspapier analysiert die Merkmale aussagekräftiger Transformationspläne. Ein tabellarischer Vergleich zeigt, wie EMAS konkretisiert und ergänzt werden kann, um einen Transformationsplan vollständig abzubilden – beispielsweise gemäß den Anforderungen der ESRS.
Tabelle 1: Elemente eines Transformationsplans im Vergleich zu EMAS und ESRS E1-1
 
Angaben in EMAS konkretisieren um folgende Aspekte
Für ESRS E1-1 Konformität folgende KPIs Adressieren2
Bestandsaufnahme, Zielsetzung und Performance-Messung
Klare Dekarbonisierungziele kurz-, mittel-, und langfristigen Zeithorizonten zuordnen
Zielpfad und Zwischenschritte transparent darstellen, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Verringerung der THG-Emissionen (z. B. Zielpfade analog zur Science based targets Initiative (SBTI))
(16a) Darstellung, inwiefern die THG-Emissionsreduktionsziele kompatibel mit dem Pariser Klimaziel sind (1,5°C)
(16d) eine qualitative Bewertung der potenziellen gebundenen Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit den wichtigsten Vermögenswerten und Produkten
Strategie und Governance
Angaben darüber, inwieweit Aufsichtsorgane (Aufsichtsrat, Vorstand) in die Erstellung des Transformationsplans involviert sind und welchen Einfluss sie darauf ausüben
Erläuterungen zu Anreizmechanismen, die innerhalb der Organisation für das Erreichen von THG-Zielen gesetzt werden (Boni, Beteiligungen, Benefits etc.)
Angaben zu Investitionen, die zur Umsetzung des Transformationsplans eingeplant sind
(16b) Erläuterung der ermittelten Dekarbonisierungshebel
(16c) Erläuterung und Quantifizierung der Investitionen und Finanzmittel des Unternehmens zur Unterstützung der Umsetzung seines Transformationsplans
(16 h) Erläuterung darüber, wie der Übergangsplan in die allgemeine Geschäftsstrategie und Finanzplanung des Unternehmens eingebettet ist.
(16i) Erläuterung, ob der Transformationsplan von den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen genehmigt wurde
Risikoanalyse des Geschäftsmodells
Einordnung und Einschätzung der Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells bzw. einzelner Produkte und Dienstleistungen, idealerweise basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich der Entwicklung gewisser Branchen/Geschäftsfelder (falls vorhanden) und anhand verschiedener Szenario-Analysen
(16b) Erläuterungen zu den wichtigsten geplanten Maßnahmen, einschließlich Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsportfolios des Unternehmens und der Einführung neuer Technologien, unter Bezugnahme auf die THG- Emissionsreduktionsziele und die Klimaschutzmaßnahmen
(16d) Erläuterung der Pläne des Unternehmens zum Umgang mit seinen treibhausgas- und energieintensiven Anlagen und Produkten
(16f) Angaben signifikanter CapEx-Beträge, die im Berichtsjahr im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas investiert wurden
Stakeholder-Engagement und Lobbying
Fokus auf aktives Lobbying für mehr Umwelt- und Klimaschutz legen und darüber berichten
Keine Angaben
Transparenz und Überwachung
Durch EMAS abgedeckt
(16j) Erläuterung der Fortschritte des Unternehmens bei der Umsetzung des Transformationsplans
Weitere Informationen
UGA: Diskussionapapier: Transformationspläne mit EMAS glaubwürdig umsetzen (05/2025)

5 Neuer ISO-Standard im Rahmen der ISO 14060-Reihe für Net-Zero-Definitionen in Arbeit

Die Internationale Organisation für Normung (ISO) arbeitet derzeit an einem neuen Standard zur Definition von „Net Zero” (Netto-Null) im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen. Dieser richtet sich an Organisationen, Städte, Regierungen und sogar Einzelpersonen.
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