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10205 Begehungen – Lücken in der Organisation aufdecken

Schwachstellen in betrieblichen Abläufen können sehr negative Auswirkungen haben. Eine Methode, sie systematisch zu erfassen, zu dokumentieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten, sind Begehungen. Dieser Beitrag erläutert die Unterschiede zwischen Begehungen und internen Audits und bietet vier Beispielchecklisten, die Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen können.
Arbeitshilfen:
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1 Einführung

Nichtkonformität, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Im ganzen Betrieb lauern Herausforderungen und Risiken, die die Produktion behindern, stören oder sogar Leib und Leben der Belegschaft gefährden können. Die meist komplexen betrieblichen Abläufe erfordern deshalb ein systematisches Vorgehen, um Schwachstellen aufzudecken, zu dokumentieren und angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Methoden zur Erfassung der betrieblichen Abläufe und potenzieller oder tatsächlicher Lücken sind unter anderem interne Audits oder Begehungen. Interne Audits werden ausführlich in weiteren Beiträgen des TÜV-Umweltmanagement-Beraters beschrieben. Im Folgenden wird kurz der Unterschied von Audits und Begehungen erläutert, um anschließend einige Beispiel-Checklisten für Begehungen vorzustellen.

2 Unterschied Audit und Begehungen

Interne Audits
Die Grenzen zwischen Audits und Begehungen sind fließend. Unter einem internen Audit wird in der Regel ein umfangreicher Begutachtungsprozess mit intensiver Vorbereitung, Einladung aller Beteiligten, Audit vor Ort (Begehung, Gespräche, Interviews, Dokumentensichtung, Protokollierung) und anschließender Erstellung eines Berichts mit Bewertung und Korrekturmaßnahmen verstanden. Audits können nach Normenvorgaben (z. B. 19011 oder ISO 14001/EMAS) strukturiert werden und prüfen Teile oder das gesamte spezifische Managementsytem (UMS, QMS, AMS, Energie ...).
Als Audit werden in diesem Sinne Begutachtungen bezeichnet, die dazu dienen, Prozesse hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien zu bewerten. Audits werden von einem speziell hierfür geschulten Auditor durchgeführt. Die ISO 19011 dient als „Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen”, kann aber auch für andere Managementsytem-Audits herangezogen werden.
Begehungen
Bei Begehungen werden häufig unter dem Blickwinkel einzelner Themenfelder bestimmte Betriebsbereiche kontrolliert. Einladungen oder Gespräche mit Teilen der Belegschaft sind dabei möglich, aber eher weniger stark ausgeprägt. Die Beobachtungen werden häufig anhand von Checklisten festgehalten, das Ergebnissprotokoll ist im Gegensatz zum internen Auditbericht eher kurz und knapp. Deshalb können Begehungen auch spontaner und häufiger durchgeführt werden. Aufgrund der geringeren Komplexität im Vergleich zum Audit und der Nutzung von Checklisten sind für die Begehung geringere Schulungsanforderungen nötig. Es empfiehlt sich allerdings, für Ausführungsdetails eine Arbeitsanweisung zu formulieren und weiterzuentwickeln.
Verfahrensanweisung erstellen
Sind fachlich mehrere Begehungen notwendig, sollten, analog zur Verfahrensanweisung Audits, in einer entsprechenden Verfahrensanweisung alle wichtigen Schritte, Verantwortlichkeiten, Dokumentationsanforderungen, Schnittstellen sowie andere wichtige Faktoren geregelt und nicht dem Zufall überlassen werden. Die Ergebnisse der Begehungen sollten dementsprechend auch dokumentiert und kommuniziert werden. Nicht zuletzt fließen die Ergebnisse von Begehungen in die internen Audits und je nach Relevanz damit auch in die Managementbewertung ein.
Begehungen durch Beauftragte
Begehungen werden intern je nach Themenfeld durch verschiedenes Fachpersonal oder Betriebsbeauftragte einzeln, kombiniert und/oder gemeinsam mit den Bereichsleitern durchgeführt:
Störfall-Beauftragte
Abfall-Beauftragte
Imissionsschutz-Beauftragte
Umweltmangement-Beauftragte (UMB)
Qualitätsmangement-Beauftragte (QMB)
Energiemangement-Beauftragte (EMB)
Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS, FASi, SiFa)
Brandschutzbeauftragte (BS-BA)
Betriebsarzt
Die SiFa, der Betriebsarzt, der BS-BA und einige andere Beauftragte handeln auf rechtlicher Basis, z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Eine Übersicht über viele Beauftragte sowie deren rechtlichen Vorgaben und Pflichten finden sich auf dem Internetportal www.beauftragte.com.
Begehungen durch Externe
Externe Begehungen durch Feuerwehr, Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Behörden (Umwelt, Bau, Wasser, ...) finden mehr oder weniger regelmäßig je nach Tätigkeitsspektrum der Organisation statt. Wichtig für die Einstufung als Lieferant und zur Erlangung von Zertifikaten sind externe Audits durch Kunden und Zertifiziergesellschaften (z. B. TÜV Rheinland Cert). Bei diesen externen Begutachtungen werden häufig die Ergebnisse aus internen Begehungen abgefragt.
Neben den umfangreichen Audit-Checklisten auf Normenbasis (9001, 14001, 18001 ...) bieten sich für Begehungen abgespeckte, auf spezielle Teilbereiche oder Themen zugeschnittene Checklisten an. In den zu diesem Beitrag gehörenden Arbeitshilfen werden Muster für verschiedene bewährte Vorlagentypen zur Dokumentation von Begehungen vorgestellt. Die Inhalte der verschiedenen Checklisten sind beispielhaft gewählt und für verschiedene Anlässe vorgesehen. Sie können dem Anlass entsprechend eine Vorlage auswählen, müssen aber die Prüfpunkte auf die eigenen betrieblichen Anforderungen ergänzen und anpassen.
Abb. 1: Ablauf der vierteljährlichen Brandschutzbegehung durch Brandschutzbeauftragte/Hausmeister/Bereichsleitung
Brandschutzbegehungen
Brandschutzbegehungen werden von dem Brandschutzbeauftragten/dem Hausmeister und der Bereichsleitung durchgeführt.

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