08113 Klimaschutz in kirchlichen Gebäuden: Energieverbräuche senken
Die Bundesregierung hat 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um 80–95 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken [1] . Die Kirchen in Deutschland können zu diesen Zielen einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie zum einen ihre eigenen Treibhausgasemissionen reduzieren und zum anderen als Vorbild in der und für die Gesellschaft dienen. In diesem Beitrag werden zunächst die im Rahmen von Gebäudebewertungen erhobenen Energiekennzahlen und die durchschnittlichen CO2-Emissionen der verschiedenen Gebäudearten und -baujahre dargestellt, um anschließend Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung aufzuzeigen. Eine Darstellung der Schritte zur Einführung eines Energiemanagements für kirchliche Organisationen und Kirchengemeinden runden den Beitrag ab. von: |
1 Einführung
Auswertung von Energiekennzahlen
Im folgenden Beitrag werden zunächst die im Rahmen von Gebäudebewertungen erhobenen Energiekennzahlen (Heiz- und Stromkennzahlen) sowie die daraus abgeleiteten durchschnittlichen CO2-Emissionen für die verschiedenen Gebäudetypen (Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Kindergärten/Kindertagesstätten) sowie Baujahre dargestellt und erläutert. Die Datengrundlage hierzu bilden die Untersuchungsergebnisse der Analysen von rund 1500 Gebäuden evangelischer und katholischer Kirchengemeinden in Deutschland, für die in den vergangenen Jahren entsprechende Klimaschutz-Teilkonzepte erstellt wurden.
Im folgenden Beitrag werden zunächst die im Rahmen von Gebäudebewertungen erhobenen Energiekennzahlen (Heiz- und Stromkennzahlen) sowie die daraus abgeleiteten durchschnittlichen CO2-Emissionen für die verschiedenen Gebäudetypen (Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Kindergärten/Kindertagesstätten) sowie Baujahre dargestellt und erläutert. Die Datengrundlage hierzu bilden die Untersuchungsergebnisse der Analysen von rund 1500 Gebäuden evangelischer und katholischer Kirchengemeinden in Deutschland, für die in den vergangenen Jahren entsprechende Klimaschutz-Teilkonzepte erstellt wurden.
Maßnahmen und Energiemanagement
Im Anschluss daran werden die von externen Energieberatern vorgeschlagenen Maßnahmen zu Energie- und CO2-Einsparpotenzialen für kirchliche Gebäude ausführlich dargestellt und erläutert. Dabei wird auch ein Vergleich mit den Maßnahmen vorgenommen, die in der Praxis kurz-, mittel- und langfristig realisiert werden sollen, nachdem die Eigentümer über den energetischen Zustand ihrer Gebäude in Kenntnis gesetzt wurden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die in vielen Landeskirchen und Bistümern zur Anwendung kommende kontinuierliche Verbrauchserfassung für Wärme und Strom mittels Energiecontrolling eingegangen. Beschrieben werden darüber hinaus die notwendigen Schritte, mit denen ein Energiemanagement in kirchlichen Organisationen und Kirchengemeinden eingeführt werden kann. Mit dessen Hilfe können die Gebäude und Bereiche mit hohen Energieverbräuchen ermittelt werden, die ein großes Potenzial für mögliche Energieeinsparungen aufweisen.
Im Anschluss daran werden die von externen Energieberatern vorgeschlagenen Maßnahmen zu Energie- und CO2-Einsparpotenzialen für kirchliche Gebäude ausführlich dargestellt und erläutert. Dabei wird auch ein Vergleich mit den Maßnahmen vorgenommen, die in der Praxis kurz-, mittel- und langfristig realisiert werden sollen, nachdem die Eigentümer über den energetischen Zustand ihrer Gebäude in Kenntnis gesetzt wurden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die in vielen Landeskirchen und Bistümern zur Anwendung kommende kontinuierliche Verbrauchserfassung für Wärme und Strom mittels Energiecontrolling eingegangen. Beschrieben werden darüber hinaus die notwendigen Schritte, mit denen ein Energiemanagement in kirchlichen Organisationen und Kirchengemeinden eingeführt werden kann. Mit dessen Hilfe können die Gebäude und Bereiche mit hohen Energieverbräuchen ermittelt werden, die ein großes Potenzial für mögliche Energieeinsparungen aufweisen.
2.1 Beschlüsse zum Klimaschutz in den evangelischen Landeskirchen
Beschlüsse der EKD
Ebenso wie die Bundesregierung hat auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sich zum Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und zugleich als Multiplikator in der Gesellschaft zu wirken. So hat die 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland im November 2008 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der EKD möge den Gliedkirchen vorschlagen, das Ziel anzustreben, im Zeitraum bis 2015 eine Reduktion ihrer CO2-Emissionen um 25 % – gemessen am Basisjahr 2005 – vorzunehmen” [2] . Auf der 11. Synode der EKD im November 2010 ist ein weiterer Beschluss zur Klima- und Energiepolitik gefasst worden. Darin wird unter anderem, Bezug nehmend auf den Beschluss von 2008, der Rat der EKD gebeten, die Gliedkirchen zu veranlassen „a) ihren Kohlendioxid-Ausstoß zu messen und durch geeignete Klimaschutzkonzepte planmäßig zu verringern; b) die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen durch geeignete, finanzielle Anreize zu verbessern und positive Beispiele zu propagieren” [3] . Auf der 7. Tagung der 11. Synode der EKD im November 2014 in Dresden wurde das Thema Klimaschutz erneut aufgegriffen und ein entsprechender Beschluss verabschiedet. Darin wird der Rat der EKD gebeten, „die Gliedkirchen zu bitten, ihre Anstrengungen zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen konsequent fortzusetzen und – gemessen am Basisjahr 2005 – bis zum Jahr 2020 eine Reduktion von insgesamt bis zu 40 % anzustreben” [4] .
Ebenso wie die Bundesregierung hat auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sich zum Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und zugleich als Multiplikator in der Gesellschaft zu wirken. So hat die 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland im November 2008 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der EKD möge den Gliedkirchen vorschlagen, das Ziel anzustreben, im Zeitraum bis 2015 eine Reduktion ihrer CO2-Emissionen um 25 % – gemessen am Basisjahr 2005 – vorzunehmen” [2] . Auf der 11. Synode der EKD im November 2010 ist ein weiterer Beschluss zur Klima- und Energiepolitik gefasst worden. Darin wird unter anderem, Bezug nehmend auf den Beschluss von 2008, der Rat der EKD gebeten, die Gliedkirchen zu veranlassen „a) ihren Kohlendioxid-Ausstoß zu messen und durch geeignete Klimaschutzkonzepte planmäßig zu verringern; b) die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen durch geeignete, finanzielle Anreize zu verbessern und positive Beispiele zu propagieren” [3] . Auf der 7. Tagung der 11. Synode der EKD im November 2014 in Dresden wurde das Thema Klimaschutz erneut aufgegriffen und ein entsprechender Beschluss verabschiedet. Darin wird der Rat der EKD gebeten, „die Gliedkirchen zu bitten, ihre Anstrengungen zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen konsequent fortzusetzen und – gemessen am Basisjahr 2005 – bis zum Jahr 2020 eine Reduktion von insgesamt bis zu 40 % anzustreben” [4] .