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07302 Wandel der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Künftig wird kein Geschäft mehr ohne den Nachweis nachhaltigen Handelns erfolgreich sein. Reporting wird damit zu einem Dreh- und Angelpunkt der Transformation. Die EU hat ihre CSR-Berichtspflicht entsprechend nachjustiert und will mit dem im April 2021 vorgelegten Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen zu Transparenz verpflichten.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten politischen und gesellschaftlichen Anforderungen, die regulatorischen Pflichten und die verfügbaren Rahmenwerke und hilft so bei der Vorbereitung auf die zu erwartenden Entwicklungen.
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1 Einführung

Nachhaltigkeit ist in der Breite der Wirtschaft angekommen. Kundinnen und Kunden beziehen Nachhaltigkeitskriterien zunehmend in ihre Kaufentscheidungen ein, Geschäftspartner erwarten im Rahmen ihres eigenen Nachhaltigkeitsmanagements differenzierte Aussagen zu sozialen und ökologischen Aspekten. Nachhaltigkeitsthemen werden zur Unternehmenschance – oder zum -risiko. Finanzmärkte waren dafür schon länger sensibilisiert, besteht doch zurecht die Sorge, dass Gelder in nicht nachhaltige und damit nicht zukunftsträchtige Vorhaben fließen, die sich dann als „Stranded Assets” erweisen.
Berichtspflicht
Künftig wird kein Geschäft mehr ohne den Nachweis nachhaltigen Handelns erfolgreich sein. Reporting wird damit zu einem Dreh- und Angelpunkt der Transformation. Die EU hat ihre CSR-Berichtspflicht entsprechend nachjustiert und will mit dem im April 2021 vorgelegten Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen zu Transparenz verpflichten. Alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen sich nun auf den Weg machen, um bald über die nichtfinanziellen Auswirkungen ihres Handelns zu berichten.
Finanz- und Nachhaltigkeitsreporting rücken zusammen
Ob schon alle begriffen haben, was das bedeutet, ist fraglich. Immerhin werden in Deutschland rund 16.000 Unternehmen ab 2024 bzw. nach dem Änderungsentwurf des Europäischen Rats ab 2025 in ihrem Lagebericht umfassend auf Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit eingehen und auch entsprechende Daten und Ziele präsentieren müssen. Finanz- und Nachhaltigkeitsreporting rücken damit immer enger zusammen. Auf EU-Ebene ist diese Entwicklung bereits in Form des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Sustainable Finance), des Green Deal und des Green Recovery Plan in Umsetzung. Ziel ist ein fundamentaler Wandel: Europa soll nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und grüner – und bis 2050 klimaneutral – werden.
Entsprechend viel tut sich auf der Seite der Rahmenwerke und Standardsetzer. Aktuell befinden wir uns also mitten im Umbruch. Was heute gilt, ist bald von gestern. Und was morgen kommt, ist erst zu vermuten. Nachhaltigkeitsberichte, wie wir sie heute kennen, werden ab Inkrafttreten der CSRD aber definitiv passé sein. Ein Überblick über die relevanten politischen und gesellschaftlichen Anforderungen, die regulatorischen Pflichten und die verfügbaren Rahmenwerke soll bei der Vorbereitung auf diese Entwicklungen helfen.

2 Gesetzliche Anforderungen

Längst noch nicht alle Unternehmen im Boot
Unternehmen sollen sich als Teil der Gesellschaft verstehen und ihr Handeln durch eine transparente Berichterstattung über den Umgang mit Umwelt, Mitarbeitenden und Gesellschaft immer wieder neu legitimieren. Seit Mitte der 2000er-Jahren stieg die Zahl der Unternehmen, die freiwillig zu Nachhaltigkeit berichten, ebenso kontinuierlich wie deutlich an. Die Breite der Wirtschaft wurde aber mittels solcher Berichte noch längst nicht abgebildet. Das hat auch die europäische CSR-Berichtspflicht nicht geschafft, weil sie sich nur auf kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten bezog. Das wird aber nun alles bald Geschichte sein.

2.1 Non-Financial Reporting Directive

CSR-RUG
Die europäische CSR-Berichtspflicht wurde in Deutschland im Frühjahr 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in Kraft gesetzt. Die betroffenen Unternehmen müssen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten (§ 289c HGB). Zur Orientierung verweist die CSR-Berichtspflicht auf bestehende Rahmenwerke, insbesondere die der Global Reporting Initiative (GRI) und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).

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