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07007 CSR-Richtlinie: Indikatoren und mögliche Ziele zur Umsetzung

Wenn Ende 2016 die CSR-Berichtspflicht in deutsches Recht umgesetzt wird, müssen alle großen Unternehmen über wesentliche nicht finanzielle Belange berichten. Die als Arbeitshilfe beigefügte Tabelle zeigt eine Auswahl möglicher Indikatoren, die zur Berichterstattung über Umwelt-, Arbeitnehmer- und soziale Belange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung herangezogen werden können, außerdem eine Auswahl an formulierten Beispielen.
Arbeitshilfen:
von:

1 CSR-Richtlinie

Berichtspflicht vorgesehen
Die EU hat 2014 die Corporate-Social-Responsibility-Berichtspflicht (kurz: CSR-Richtlinie) ab 2016 beschlossen. Mit dieser Richtlinie verfolgt die EU das Ziel, nachhaltige Geschäftsmodelle und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken. Dazu sollen große Unternehmen verpflichtet werden, über wesentliche nicht finanzielle Belange zu berichten. Bis zum 6. Dezember 2016 soll die CSR-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Aber schon jetzt gibt es einen Referentenentwurf (https://www.bmjv.de/) des zuständigen Ministeriums (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV), aus dem wesentliche Punkte herausgelesen werden können.
Wer ist betroffen?
Unmittelbar betroffen sind zukünftig große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die kapitalmarktorientiert, Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen sind und die 2 der 3 folgenden Schwellenwerte überschreiten:
1.
Bilanzsumme > 20 Mio. Euro/a
2.
Umsatzerlöse > 40 Mio. Euro/a
3.
mehr als 500 Beschäftigte
Achtung, Bußgeld
Sich nicht an die Richtlinie zu halten, wird Bußgeld nach sich ziehen. Mit 10 Millionen Euro bzw. 5 % des Gesamtumsatzes sind die in diesem Kontext genannten Summen recht üppig.

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