-- WEBONDISK OK --

05024 Vergabeverfahren – Nachhaltigkeitskriterien nicht mehr vergabefremd

Am 18. April 2016 trat die Vergaberechtsreform in Kraft. Die Reform des Vergaberechts wurde notwendig, da auf EU-Ebene in den vergangenen Jahren Richtlinien erlassen wurden, die es nun galt, fristgemäß in deutsches Recht umzusetzen. Es handelt sich hierbei um die größte Reform des EU-Vergaberechts seit 2004. Die Reform des deutschen Vergaberechts umfasst neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektV), die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und alle bisherigen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL und VOF). Das Vergaberecht kommt zur Anwendung, wenn öffentliche Auftraggeber Leistungen von Unternehmen am Markt nachfragen.
von:

1 Die bisherige Struktur des Vergaberechts

Bisher war das Vergaberecht in einen Ober- und einen Unterschwellenbereich kaskadenförmig geregelt. Je nachdem, welchen Wert der von einem öffentlichen Auftraggeber zu vergebende Auftrag hatte (sogenannter Schwellenwert), kamen im Unterschwellenbereich nationale Regelungen zur Anwendung. Wurde der Schwellenbereich überschritten, waren im Oberschwellenbereich die Regelungen des 4. Teils des GWB anwendbar, die bereits im erheblichen Ausmaß vom europäischen Recht geprägt waren.

2 Die neue Struktur des Vergaberechts

Den grundsätzlichen Aufbau des deutschen Vergaberechts lässt die Vergaberechtsnovelle unberührt. So besteht die Zweiteilung in Ober- und Unterschwellenbereich weiter fort. Somit bleibt es dabei, dass der Oberschwellenbereich überwiegend bundesrechtlich geregeltes Vergaberecht ist, während der Unterschwellenbereich weitgehend im Kompetenzbereich der Länder verbleibt. Abbildung 1 veranschaulicht die neue Struktur des Vergaberechts.
Abb. 1: Neue Struktur des Vergaberechts

2.1 Erweiterung des 4. Teils des GWB

Der Umfang des GWB ist deutlich gestiegen. Der 4. Teil des GWB umfasst nun die §§ 97 bis 184 GWB. Die wesentlichen Vergaberechtsgrundsätze sind im GWB geregelt. Neben den allgemeinen Vergaberechtsgrundsätzen sind hier der Anwendungsbereich, die Vergabearten, die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung, Zuschlag und Ausführungsbedingungen, die Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren und die neuen Vorgaben der Richtlinien für die Kündigung sowie die Änderung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen während der Laufzeit festgeschrieben.

Weiterlesen und den „Der TÜV-Umweltmanagement-Berater“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Umweltmanagement
  • Zugriff auf über 300 Fachbeiträge und 240 Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal