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05023 Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG – und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung – BBodSchV

Einführung in Inhalt und Ziele des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Vorrangiger Zweck des Gesetzes ist die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Das Trias der Schutzrichtungen sind die Abwehr schädlicher Bodenverunreinigungen, die Sanierung und die Erfüllung des Vorsorgeprinzips dahingehend, dass gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden Vorsorge zu treffen ist.
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1 Das Bundes-Bodenschutzgesetz

Mit dem Erlass des BBodSchG vom 17. März 1998, das in den Hauptteilen am 1. März 1999 in Kraft trat, regelt der Bund nun einheitlich den Schutz des Bodens und die Sanierung von Altlasten. Vorrangiger Zweck des Gesetzes ist die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Das Trias der Schutzrichtungen sind die Abwehr schädlicher Bodenverunreinigungen, die Sanierung und die Erfüllung des Vorsorgeprinzips dahin gehend, dass gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden Vorsorge zu treffen ist.

1.1 Grundlage für neue Verordnungen

Weiterhin enthält das BBodSchG in den
§ 6
§ 8 Abs. 1, Abs. 2
§ 13 Abs. 1
Ermächtigungen für die Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen.

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