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05007 Risikomanagement in Unternehmen – Herausforderungen an das (Umwelt-)Management

Ein gesteuerter Umgang mit Risiken – ein Risikomanagement – wird von der ISO 14001 hervorgehoben und ist für Unternehmen eine Notwendigkeit. Wie es genau aussehen soll, ist aber gesetzlich nicht definiert. Dieser Beitrag sammelt die wichtigsten gesetzlichen Verpflichtungen und gibt Hilfestellungen für eine sinnvolle Vorgehensweise.
von:

1 Einleitung

Risikomanagement umfasst sämtliche Maßnahmen zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung, Überwachung und Kontrolle von Risiken, ist also der planvolle Umgang mit Risiken.
Forderung nach Risikomanagementsystemen
Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontrG) wurden bereits 1998 Risikomanagementsysteme für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und Kommanditgesellschaften auf Aktien gefordert. Danach hatten durch den neu eingeführten § 91 Abs. 2 AktG (Aktiengesetz) Vorstände geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Leitung und Überwachung des Unternehmens sollten so verbessert werden.
§ 317 Abs. 4 HGB (Handelsgesetzbuch) sieht darüber hinaus bei börsennotierten Unternehmen eine Überprüfung durch einen Abschlussprüfer dahingehend vor, dass die Forderung nach der Einrichtung eines funktionsfähigen RMS und dessen unternehmensinterner Überwachung erfüllt wurde.

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