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05004 Ordnungswidrigkeiten im Umweltbereich

Dieser Beitrag erklärt, was Ordnungswidrigkeiten im Vergleich zu Straftaten überhaupt sind, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wer zuständig dafür ist, Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern zu belegen und geht schließlich auf die Themen Bußgeldkatalog und Abschöpfung ein.
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1 Überblick Ordnungswidrigkeiten

Eine Verletzung von gesetzlichen Ge- oder Verboten berührt im deutschen Recht zwei unterschiedliche Rechtsgebiete: das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Strafrecht. Eine rechtswidrige Tätigkeit mit Umweltauswirkungen kann demnach sowohl zu einer Ordnungswidrigkeit als auch zu einer Straftat führen.
Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
In beiden Fällen resultieren negative Folgen aus einer Missachtung von umweltrechtlichen Vorschriften. Der Hauptunterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht im Maß des Unrechts. Straftaten sind aus Sicht des Gesetzgebers besonders verabscheuungswürdig. Ordnungswidrigkeiten beruhen hingegen zumeist auf menschlichen Schwächen wie Nachlässigkeit, Unzuverlässigkeit oder Bequemlichkeit.
Eine Ordnungswidrigkeit ist laut gesetzlicher Definition eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Der bloße Versuch einer Ordnungswidrigkeit ist aber nur in seltenen Ausnahmefällen bußgeldbelegt.

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