05003 Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Sonderfunktionsträgern
Sonderfunktionsträger in Unternehmen sind beispielsweise Managementbeauftragte, Betriebsbeauftragte, Betriebsprüfer, Umweltauditoren oder Umweltgutachter, die allesamt umweltbezogene Aufgaben wahrnehmen. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Frage nach der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Haftung dieser Personen. |
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