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04005 Die Fähigkeit zu Auditieren – Kompetenz und Beurteilung von Auditoren

Um die definierten Ziele eines Audits zu erreichen und damit aus diesem den maximalen Nutzen zu ziehen, muss das Auditpersonal auch die entsprechenden Fähigkeiten mitbringen.
Der Beitrag beschreibt, wie Sie die vorhandenen und benötigten Kompetenzen ermitteln und eine Beurteilung durchführen. Die Ausführungen orientieren sich an den Forderungen der Norm ISO 19011:2018 und geben Ihnen nützliche Tipps. Der mitgelieferte Fragebogen und die Kompetenzmatrix unterstützt Sie bei Ihrer Arbeit.
Arbeitshilfen:
von:

1 Kompetenz von Auditprogrammverantwortlichen und Auditoren

1.1 Aufgaben und Kompetenz des Auditprogrammverantwortlichen

Suche nach geeigneten Personen
Durch die Leitung der Organisation sollten eine oder mehrere Person(en) festgelegt werden, die die Verantwortung für das Managen des gesamten Auditprozesses im Allgemeinen und des Auditprogramms im Besonderen in der Organisation hat/haben. Im Text wird der Begriff Auditprogrammverantwortlicher dafür verwendet. In der Praxis bietet es sich an, diese Rolle mit der des Prozessverantwortlichen für den Prozess Interne Audits/Lieferantenaudits zu verbinden.
Bei kleineren Organisationen kann dafür eine Person ausreichend sein. In großen Organisationen mit mehreren Standorten sollte eine zentrale Funktion eingerichtet sein, die den Auditprozess und das damit verbundene Auditprogramm für alle angeschlossenen Standorte koordiniert. Auf der Ebene der einzelnen Standorte kann zur Unterstützung der Zentrale, wenn notwendig, noch eine Person als Auditprogrammverantwortlicher für den Standort benannt sein.
Sonderfall Lieferantenaudits
Für Organisationen, für die Lieferanten eine große Bedeutung haben, weil große Teile der Wertschöpfung durch diese erbracht werden, kann es nützlich sein, dass man das Thema Interne Audits und Lieferantenaudits prozessual und organisatorisch voneinander trennt. Insbesondere dann, wenn Lieferantenaudits nur auf der Basis des Qualitätsmanagements (z. B. nach ISO 9001) durchgeführt werden und der Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das Energiemanagement nicht betrachtet werden.

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