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03701 „Best Environmental Management Practice” – Branchenleitfäden der EU

Um ein Umweltmanagementsystem erfolgreich aufrechtzuerhalten, sind Unternehmen zur kontinuierlichen Verbesserung des UMS, aber auch ihrer Umweltleistung verpflichtet. Als Hilfestellung und zur Orientierung für Unternehmen hat EMAS die EU-Kommission verpflichtet, entsprechende Best-Practice-Leitfäden zu erarbeiten.
Der folgende Artikel stellt das branchenspezifische Referenzdokument für den Einzelhandel auszugsweise vor.
von:

1 Einführung

Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem (UMS) eingeführt haben, verpflichten sich zur kontinuierlichen Verbesserung nicht nur ihres UMS, sondern auch ihrer Umweltleistung. In der EMAS (EG-Ökoaudit-Verordnung) wird die EU-Kommission verpflichtet, branchenspezifische Leitfäden zu veröffentlichen, die die „best practice” beschreiben und an denen sich die Unternehmen orientieren sollen. Die Umweltgutachter sollten in ihren externen Audits diese Veröffentlichungen bei ihrer Tätigkeit berücksichtigen.

2 EU-Branchenleitfäden

Diese „Best Environmental Management Practice”(BEMP)-Leitfäden wurden von der EU bereits für die Branchen Einzelhandel, Tourismus sowie Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung erarbeitet. Weitere sind in Planung (z. B. Automobilherstellung, Verwaltungen).
Eine Auflistung der bereits erschienenen und der sich in Entwicklung befindlichen Referenzdokumente findet sich unter http://www.emas.de/rechtliche-grundlagen/europa, der aktuelle Stand der Referenzdokumente sowie weitere Informationen könnten unter http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/index.html eingesehen werden. [1]

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