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03625 Umweltinspektionen und BvT-Schlussfolgerungen – Auswirkungen auf interne Compliance-Audits und die Verbesserung der Umweltleistung

Im Rahmen des UMS und EnMS sind regelmäßige interne Compliance-Audits erforderlich. Dabei werden systematisch die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft. Bei IED-Anlagen werden von den Behörden Umweltinspektionen durchgeführt.
Dieser Artikel erläutert die inhaltlichen Gemeinsamkeiten und beschreibt Synergien.
Arbeitshilfen:
von:

1 Regelmäßige Umweltinspektionen für IED-Anlagen = behördliche „Compliance-Audits”

Mit der Industrieemissionsrichtlinie (engl. Industrial Emissions Directive – IED) wurde auf der EU-Ebene unter anderem für viele Unternehmen eine regelmäßige Überprüfung durch die zuständigen Überwachungsbehörden eingeführt.
Zeitrahmen
Diese Umweltinspektionen müssen im Abstand von maximal drei Jahren durchgeführt werden. Grundsätzlich können die Behörden unangemeldet zu den Unternehmen kommen und sämtliche umweltrechtlichen Rahmenbedingungen überprüfen („Compliance Audits”).
Fragenkataloge/Checklisten
In NRW und einigen anderen Bundesländern haben die Behörden nach und nach allgemeine („Mantelbogen”) und spezifische Fragenkataloge/Checklisten erstellt, z. B. für Emissionen, Abfälle, Lagerung wassergefährdender Stoffe etc. Diese Unterlagen werden – je nach Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben – angepasst und sind meist im Internet verfügbar, z. B. unter:

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