03451 Meldewege – ein Leitfaden für die betriebliche Praxis
Im Fall eines aufgetretenen Schadens aufgrund beispielsweise eines Brands, einer Gewässerverunreinigung, eines austretenden Gases oder eines Unfalls mit Personenschaden ist in der Regel viel zu tun. Da ist es gut, wenn man nicht lange suchen muss, ob und wem das Ereignis zu melden ist. Der vorliegende Leitfaden richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, die in der Regel nicht über die entsprechenden personellen Kapazitäten verfügen, um alle entsprechenden relevanten gesetzlichen Vorschriften systematisch zu erfassen und auszuwerten. Arbeitshilfen: von: |
1 Einführung
Die Komplexität vieler Industrieanlagen trägt mit dazu bei, dass trotz zahlreicher gesetzlicher Regelungen und umfassender betrieblicher Vorsorgemaßnahmen Schadensfälle niemals ganz ausgeschlossen werden können. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber deshalb eine Vielzahl von Meldepflichten vorgesehen, die von den Unternehmen eine schnelle Information der zuständigen Behörden verlangen, um diesen ein rasches und effektives Eingreifen zu ermöglichen. Der vorliegende Beitrag richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, die in der Regel nicht über die entsprechenden personellen Kapazitäten verfügen, um alle relevanten gesetzlichen Vorschriften systematisch zu erfassen und auszuwerten. Ebenso kann er aber auch sicherlich größeren Industriebetrieben als wertvolle Unterstützung bei der Überprüfung der eigenen Unterlagen dienen.
Effektive Hilfe bietet der vorliegende Leitfaden nur, wenn er z. B. im Rahmen der betrieblichen Unterweisung vorgestellt und die notwendigen Maßnahmen erklärt werden. Ebenso wichtig ist, dass die Unterlage an strategisch sinnvollen Orten platziert wird. Sie muss dort aufbewahrt werden, wo sie auch unverzüglich greifbar ist, um die erforderlichen Meldungen abgeben zu können. Grundlage für den vorliegenden Leitfaden ist die Veröffentlichung „Meldewege”, die ursprünglich von der Bezirksregierung Köln gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Köln, Bonn und Aachen erarbeitet wurde und 1996 zuerst erschien.
2 Aufbau des Leitfadens
Zur besseren Übersicht beschränkt sich dieser Leitfaden nur auf Erstmaßnahmen und Pflichten bei Schadensfällen innerhalb der Betriebe. Andere Vorschriften, die z. B. den Transport von Gütern betreffen, wurden nicht berücksichtigt. Auch erhebt er keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl er mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden