1 Einführung
Für die Organisation des betrieblichen Umweltschutzes und die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen ist es notwendig, die umweltrelevanten Dokumente und Rechtsvorschriften so zu lenken, dass sie auf dem gültigen Stand und dort verfügbar sind, wo sie gebraucht werden. Eine effektive Steuerung und Kontrolle ist die Voraussetzung für die reibungslose Lenkung der Dokumente und Rechtsvorschriften, sodass ein gewisser Formalismus notwendig ist.
Normforderung ISO 14001:2015
Nach der DIN EN ISO 14001:2015 muss die Organisation die mit ihren Umweltaspekten zusammenhängenden bindenden Verpflichtungen bestimmen und Zugriff auf diese haben. Zudem muss bestimmt werden, wie diese bindenden Verpflichtungen auf die Organisation anwendbar sind. Somit müssen im ersten Schritt die Verpflichtungen erhoben werden, die das Unternehmen tatsächlich betreffen. Bereits beim Aufbau eines Managementsystems nach der ISO 14001:2.015 müssen diese Verpflichtungen beachtet werden. Beispielsweise bei der Bewertung der Umweltaspekte und der Ermittlung von Risiken und Chancen, die damit einhergehen.
Nach der DIN EN ISO 14001:2015 muss die Organisation die mit ihren Umweltaspekten zusammenhängenden bindenden Verpflichtungen bestimmen und Zugriff auf diese haben. Zudem muss bestimmt werden, wie diese bindenden Verpflichtungen auf die Organisation anwendbar sind. Somit müssen im ersten Schritt die Verpflichtungen erhoben werden, die das Unternehmen tatsächlich betreffen. Bereits beim Aufbau eines Managementsystems nach der ISO 14001:2.015 müssen diese Verpflichtungen beachtet werden. Beispielsweise bei der Bewertung der Umweltaspekte und der Ermittlung von Risiken und Chancen, die damit einhergehen.
Bindende und freiwillige Verpflichtungen
Gemeint sind jedoch nicht nur rechtliche Anforderungen, die sich aus EU-Richtlinien und Verordnungen, Bundes- und Landesrecht, kommunalen Satzungen oder Regelungen aus DIN-Vorschriften ergeben. Auch Verträge mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Vermietern sind bindende Verpflichtungen, die es einzuhalten gilt. Daneben können auch freiwillige Verpflichtungen zu bindenden Verpflichtungen werden, sobald diese an interessierte Parteien kommuniziert werden. Zwar können freiwillige Verpflichtungen jederzeit wieder aufgehoben werden, dies kann jedoch zu Image- und Vertrauensverlusten führen.
Gemeint sind jedoch nicht nur rechtliche Anforderungen, die sich aus EU-Richtlinien und Verordnungen, Bundes- und Landesrecht, kommunalen Satzungen oder Regelungen aus DIN-Vorschriften ergeben. Auch Verträge mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Vermietern sind bindende Verpflichtungen, die es einzuhalten gilt. Daneben können auch freiwillige Verpflichtungen zu bindenden Verpflichtungen werden, sobald diese an interessierte Parteien kommuniziert werden. Zwar können freiwillige Verpflichtungen jederzeit wieder aufgehoben werden, dies kann jedoch zu Image- und Vertrauensverlusten führen.