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02302 EMAS III und Änderungsverordnung 2017

Der folgende Artikel erläutert die Grundstruktur des Umweltmanagementsystems nach EMAS und informiert über die im September 2017 veröffentlichten neuen bzw. geänderten Anforderungen.
Arbeitshilfen:
von:

1 Einführung

Die Abkürzung EMAS bedeutet ausgeschrieben Eco Management and Audit Scheme. Der vollständige Titel der geltenden Verordnung lautet: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG.
Änderungen ab September 2017
Die EU-Kommission hat am 28.08.2017 die Änderung der Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung beschlossen, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 zu wahren. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS trat am 18.09.2017 in Kraft.
Der Artikel erläutert die Grundstruktur der Verordnung und gibt Unternehmen Hilfestellungen, die EMAS bereits als Umweltmanagementsystem gewählt haben und die vor der Aufgabe stehen, die neuen Anforderungen zu erfüllen.

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