1 DIHK-Leitfaden: Betriebliche Elektromobilität
Für Unternehmen, die darüber nachdenken, ihre Flotte auf Elektromobilität umzustellen oder eine Ladeinfrastruktur für Mitarbeiter*innen und Kund*innen bereitstellen möchten, ist der DIHK-Leitfaden zu empfehlen. Der Leitfaden gibt Hinweise zu rechtlichen Regelungen und veranschaulicht die praktische Umsetzung anhand von Beispielen. Es wird darauf eingegangen, wie sich die Umsetzung einer betrieblichen E-Ladeinfrastruktur je nach Standort und Nutzungsart der Fahrzeuge unterscheidet. So gelten beispielsweise für Ladevorgänge von Fuhrpark- und Privatfahrzeugen der MitarbeiterInnen am Unternehmensstandort andere Regelungen als für Dienstwagen an öffentlicher Ladeinfrastruktur beziehungsweise am heimischen Ladepunkt. Die Anwendungsfälle beschreiben jeweils eine explizite Nutzung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur. Für die meisten Unternehmen können mehrere Anwendungsfälle relevant sein. Bei der Umsetzung der jeweils individuellen Ladelösung sind daher die Hinweise aus mehreren Anwendungsfällen kombiniert zu berücksichtigen.
Neben dem Überblick zur Elektromobilität am Unternehmensstandort, außerhalb des Unternehmensstandort und zum Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände werden ergänzend Hinweise zu Strompreisprivilegien als Exkurs erläutert.
2 Bundesweites Klimaanpassungsgesetz (KAnG) tritt in Kraft
Am 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, in Deutschland eine flächendeckende Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels zu erreichen. Es schafft einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen.
Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig fortzuschreiben und kontinuierlich umzusetzen. Die Zielerreichung wird durch ein regelmäßiges Monitoring überprüft.
• | Die Bundesländer werden aufgefordert, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. |
• | Die Länder sollen sicherstellen, dass auf der Grundlage von Risikoanalysen lokale Klimaanpassungskonzepte erstellt werden. Sie berichten dem Bund, inwieweit entsprechende Konzepte in den Kommunen und Landkreisen vorliegen. Um bei der Erstellung der Konzepte eine zielgerichtete Vorsorge mit Augenmaß zu ermöglichen, wird den Ländern ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. |
• | Ein Berücksichtigungsgebot stellt sicher, dass die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. |
• | Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung regelmäßig Daten zu Schadenssummen durch Extremwetterereignisse und zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung erhebt. |
3 Beschleunigungspaket Erneuerbare Energien und Industrie
Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes im Bereich des Immissionsschutzes, zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Damit wird das Klima ausdrücklich als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Genehmigungsverfahren werden entbürokratisiert, indem die Verfahren gestrafft und verkürzt werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll beschleunigt werden. Dies betrifft Windenergieanlagen an Land ebenso wie den Bau von Industrieanlagen und Elektrolyseuren.
Weitere Informationen
BMUV: Ein Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie – Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz (06.06.2024)
BMUV: Ein Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie – Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz (06.06.2024)
5 Verpflichtende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz
Das BAFA hat im Juni mehrere Webinare zum Thema „Verpflichtende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz – Aktueller Überblick” durchgeführt und die im Chat aufgeworfenen Fragen in einem Merkblatt veröffentlicht.
Der hohe Informationsbedarf der vom Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und vom Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betroffenen Unternehmen soll nun mit der Veröffentlichung des Fragenkatalogs aus diesen Webinaren gebündelt allen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden und so für mehr Klarheit sorgen. Dabei werden Fragen und Antworten zu den Themen Bußgeld, Stichproben, EDL-G-Novelle, Energieaudits, Maßnahmen/Umsetzungspläne, EnMS, Gesamtendenergieverbrauch und vieles mehr behandelt.
Weitere Informationen
BAFA: Fragen und Antworten zu Webinare Juni 2024 – Verpflichtende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz – Aktueller Überblick (17.07.2024)
BAFA: Fragen und Antworten zu Webinare Juni 2024 – Verpflichtende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz – Aktueller Überblick (17.07.2024)
6 Neue EMAS-Plattform für Einsteiger und Nutzer
Die kostenlose EMAS-Plattform bietet insbesondere kleinen und mittleren Organisationen, denen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften wichtig sind, Unterstützung bei der Einführung und Aufrechterhaltung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS. Es werden Hinweise gegeben, wie der Einstieg in EMAS Schritt für Schritt gelingen kann. Beispiele, Musterdokumente und Werkzeuge unterstützen dabei. Hilfreich sind auch die angebotenen kostenlosen Webinare.
7 Auf dem Weg zu einer neuen europäischen Luftqualitätsrichtlinie
Die UBA-Publikation „Auf dem Weg zu einer neuen europäischen Luftqualitätsrichtlinie” stellt die wichtigsten Neuerungen des Vorschlags der EU-Kommission zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie im Vergleich zur derzeit geltenden Richtlinie vor. Der Vorschlag wurde am 24. April 2024 vom Europäischen Parlament angenommen.
Abb. 1: Chronologie der Luftqualitätsrichtlinien in Europa seit 1996 [1]
8 Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in Kraft getreten
Am 18. Juli 2024 ist die EU-Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) in Kraft getreten und ersetzt die EU-Ökodesign-Richtlinie. Damit wird der Geltungsbereich auf neue Umweltaspekte und fast alle Produkte ausgeweitet und künftig mehr Rohstoffe eingespart.
Mit der Verordnung werden neue Anforderungen eingeführt, die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes umfassen und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und der Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationspflichten wie die Angabe des CO2-Fußabdrucks oder des ökologischen Fußabdrucks. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe, die auf die jeweilige Produktgruppe zugeschnitten sind, den relevanten Akteuren im Produktlebenszyklus (VerbraucherInnen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften von Produkten gegenüber VerbraucherInnen soll jedoch weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen, die jedoch um einen Reparierbarkeitsindex bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden soll.
Die ersten produktspezifischen Verordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung sollen bis Ende 2025 in Kraft treten.
Weitere Informationen
UBA:Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft (03.07.2024)
UBA:Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft (03.07.2024)
9 Kontaktstelle Rohstoffe
Die neu gegründete Anlaufstelle Rohstoffe ist eine gemeinsame Initiative der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und Germany Trade & Invest (GTAI). Sie unterstützt deutsche Unternehmen bei der immer schwieriger werdenden Beschaffung von mineralischen Rohstoffen und Vorprodukten aus dem Ausland. Darüber hinaus gibt es Rohstoffkompetenzzentren an acht Auslandshandelskammern, die Teil des German Mining Network sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die Aktivitäten des Netzwerks finanziell und fachlich.