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01034 Kurznachrichten, Stand März 2024

An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Umweltmanagement, Nachhaltigkeit, Compliance sowie Informationen zu verwandten Themen.
von:

1 EU-Lieferkettengesetz vorerst gescheitert

Das EU-Parlament hatte sich nach mehr als drei Jahren im Dezember 2023 auf eine gemeinsame Version des EU-Lieferkettengesetzes geeinigt. Danach wären Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro dazu verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette auf die Einhaltung von Umweltschutzstandards und Menschenrechten hinzuwirken. Für Firmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, aber ihren Sitz nicht in der EU haben, liegt die Umsatzgrenze bei 300 Millionen Euro. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen hätten nach dem Gesetz die Möglichkeit, Firmen im Namen von Arbeitnehmern zu verklagen. Der Rechtsakt ist deutlich strenger als das deutsche Lieferkettengesetz: Das deutsche Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 3.000 und seit 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
In der entscheidenden Sitzung des Rates der Europäischen Union am 28.02.2024 haben nun neben Deutschland auch Frankreich und Italien nicht für das Gesetz votiert. Deutschland hat sich aufgrund der FDP-Bedenken – unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheit – enthalten. Dies wirkt aufgrund der Regelungen wie eine Nein-Stimme. Damit ist der jetzige Entwurf gescheitert. Mit einer neuen Version ist kurzfristig nicht zu rechnen.
Weitere Informationen
Süddeutsche Zeitung: EU-Staaten begraben Lieferkettengesetz (28.02.2024)

2 Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Die Bundesregierung hat den dritten Monitoringbericht veröffentlicht, der alle vier Jahre erscheint. Dargestellt werden die ⁠Indikatoren zu Klimawandelfolgen⁠ und deren Anpassung, welche Veränderungen sich durch den Klimawandel in Deutschland feststellen lassen und welche Gegenmaßnahmen bereits umgesetzt werden.
Weitere Informationen
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel – Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung, UBA (11/2023)

4 Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

Mit dem KAnG wird ein verbindlicher Rahmen, der sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen umfasst, für Bund, Länder und Gemeinden vorgegeben, um mit Extremwetterereignissen besser umgehen zu können. Die folgenden Hauptherausforderungen stehen dabei im Mittelpunkt:

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