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01033 Kurznachrichten, Stand Dezember 2023

An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Umweltmanagement, Nachhaltigkeit, Compliance sowie Informationen zu verwandten Themen.
von:

1 Neues EMAS-Nutzerhandbuch veröffentlicht

Am 10. November 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union das ergänzte Nutzerhandbuch für die Teilnahme am EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) veröffentlicht. Das Nutzerhandbuch ist nun klarer formuliert und benutzerfreundlicher gestaltet. Darin werden u. a. einige Regelungen zum Multi-Site-Verfahren neu gefasst und für alle Branchen außer solchen mit erhöhter Umweltrelevanz (wie z. B. Störfallbetriebe und Betriebe mit genehmigungsbedürftigen IED-Anlagen) geöffnet.
Weitere Informationen
https://eur-lex.europa.eu

2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Berichtspflicht

Die Berichte zum LkSG sind über den elektronischen Berichtsfragebogen beim BAFA einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung beim BAFA erforderlich. Das entsprechende Portal zur Berichtspflicht beim BAFA ist zwischenzeitlich eingerichtet.
Der Hinweis des BAFA hierzu:
„Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war, wird das BAFA die Überschreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht spätestens zum 31. Mai 2024 beim BAFA vorliegt. Von Nachbesserungsverlangen bzgl. inhaltlicher Mängel dieser Berichte sieht das BAFA ab. Für die ab dem 1. Juni 2024 eingereichten Berichte gelten keinerlei Besonderheiten.
Wichtig: Die Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten gemäß der §§ 4 bis 10 Absatz 1 LkSG sowie deren Kontrolle und Sanktionierung durch das BAFA, für die auch Angaben aus einem Bericht Anlass geben können, werden von dieser Stichtagsregelung nicht berührt.”
Weitere Informationen
https://www.bafa.de

3 Erfolgreiches Klima-Reporting

Mithilfe von KI hat B.A.U.M. rund tausend Nachhaltigkeitsberichte analysiert, um gängige Fehler in den Berichten aufzudecken und zu vermeiden. Die folgenden fünf Empfehlungen sollen Unternehmen helfen, nicht in die Greenwashing-Falle zu tappen und als kompetenter Ansprechpartner in der Klimatransformation wahrgenommen zu werden:
1.
Präzise und kurz: Die Kommunikation von Klimazielen und -maßnahmen sollte knapp und präzise sein. Der Bericht sollte klar und verständlich formuliert werden, damit die wichtigsten Informationen auf einen Blick erfasst und als glaubhaft eingestuft werden können.
2.
Spezifische Informationen: Tiefergehende Informationen sind unerlässlich. Wissenschaftlich fundierte Klimaziele, extern validierte CO2-Emissionen oder umgesetzte Dekarbonisierungsmaßnahmen sind detailliert zu erläutern.
3.
Transparente Offenlegung: Transparenz ist unerlässlich. Veröffentlichen Sie Ihre CO2-Emissionen für alle Scopes und Kategorien. Damit steigt die Glaubwürdigkeit.
4.
Gestützt durch klare Nachweise: Jede Aussage in Ihrem Bericht muss durch solide Nachweise gestützt werden. Ob es um Erfolge bei der Emissionsreduzierung oder der Ausstellung von Klimazielen geht, die Dokumentation stärkt Ihre Glaubwürdigkeit.
5.
Sorgfältige Datierung: Eine exakte zeitliche Erfassung von Planungs- und Umsetzungsphasen ist im Reporting unerlässlich. Die meisten Daten müssen jährlich aktualisiert werden, um aufzuzeigen, was seit der Zielsetzung in der Praxis umgesetzt und erreicht wurde.
Weitere Informationen
5 Best Practices für ein erfolgreiches Klima-Reporting, B.A.U.M. Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften

4 Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) als Softwaretool

Eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Gefahrstoffen bietet das „Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe” der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Mit der EMKG-Software können Sie alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung von der Informationsermittlung über die Ableitung von Schutzmaßnahmen und der Wirksamkeitsprüfung bis hin zur Dokumentation digital bearbeiten. Die Software unterstützt einen leichten Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung und wurde für KMU entwickelt.

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