1 Die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Am 1. August 2023 tritt mit der neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Bundesbodenschutzverordnung ein einheitlicher Rechtsrahmen in Kraft. Gleichzeitig wird das bekannte Klassifikationssystem der LAGA (Z0, Z1, Z2 etc.) abgeschafft und ersetzt durch Materialwerte, Materialklassen und Einbauweisen gemäß der neuen EBV.
Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens im Sinne des § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz näher bestimmt und an den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen und vollzugspraktischen Erkenntnisse angepasst. Die BBodSchV n. F. fasst
• | die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien neu (Mineralische Abfälle stellen mit etwa 240 Millionen Tonnen pro Jahr den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar.) |
• | und erweitert den Anwendungsbereich. |
Sie enthält zudem Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wind.
Weitere Informationen
Die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 30.06.2023
Die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 30.06.2023
2 Checkliste für die Beschaffung einer Softwarelösung für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement
Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, eine Software für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement zu beschaffen, sollten die Checkliste des Umweltgutachterausschusses beachten. Diese gibt Hilfestellungen bei der Bewertung der Softwarelösung. Die folgenden Schritte sind dabei von Bedeutung:
1. | grundsätzliche Einordnung der Software in die gesamtunternehmerische Struktur, |
2. | Festlegung von Auswahlkriterien für eine Softwarelösung, |
3. | Fragestellungen, die im Rahmen von Anbieterpräsentationen (online oder in Präsenz) relevant werden können, |
4. | Fragen, die Sie vor der Entscheidung für einen speziellen Anbieter beachten sollten. |
Weitere Informationen
Checkliste Softwarelösung, Herausgeber: Umweltgutachterausschuss im Auftrag vom Umweltbundesamt, Stand August 2022
Checkliste Softwarelösung, Herausgeber: Umweltgutachterausschuss im Auftrag vom Umweltbundesamt, Stand August 2022
3 Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen
Der Leitfaden für die Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten ist von der Deutschen Emissionshandelsstelle aktualisiert worden und bezieht sich auf die 4. Handelsperiode (2021–2030) des europäischen Emissionshandels. Insbesondere sind die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zur nachhaltigen Biomasse und Biokraftstoffen betroffen.
4 Umweltbundesamt erweitert App zur Luftqualität
Die App „Luftqualität” des Umweltbundesamts hat bisher stündlich aktualisierte Daten für die Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon zur Verfügung gestellt. Diese ist um einen weiteren, gesundheitsgefährdenden Schadstoff (Feinstaub PM 2.5) erweitert worden. Die kostenlose App gibt einen Überblick über die aktuelle Luftqualität von mehr als 400 Luftmessstationen in Deutschland. Weiterhin zeigt es zurückliegende Werte an und beinhaltet Vorhersagen für Ozon und Feinstaub.