03001 Umweltprüfung – Anforderungen und Checkliste
Der erste Schritt zur Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder der ISO 14001 sollte die Durchführung einer umfassenden Ist-Analyse sein, auch Umweltprüfung genannt (nicht zu verwechseln mit der Umweltbetriebsprüfung, die das interne Audit nach Einführung eines UMS ist). Dieser Beitrag enthält eine ausführliche und individuell anpassbare Checkliste zur Durchführung einer solchen Umweltprüfung. Die Liste ist nach den Normabschnitten der ISO 14001:2015 gegliedert und fragt die einzelnen Aspekte bzw. Elemente Punkt für Punkt ab. Eingetragen werden können der Status quo, die Fundstelle, die Zuständigkeiten sowie mögliche Handlungsbedarfe und Termine. Arbeitshilfen: von: |
1 Einführung
Umweltprüfung empfehlenswert
Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem einführen wollen, sollten im ersten Schritt eine Ist-Analyse im Bereich Umweltschutz durchführen. Diese Statuserfassung wird von der EMAS gefordert, ist aber auch bei der Einführung der DIN EN ISO 14001:2015 empfehlenswert. Diese einmalige und umfassende Ist-Analyse wird Umweltprüfung genannt (nicht zu verwechseln mit der Umweltbetriebsprüfung, die das interne Audit nach Einführung eines Umweltmanagementsystems ist).
Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem einführen wollen, sollten im ersten Schritt eine Ist-Analyse im Bereich Umweltschutz durchführen. Diese Statuserfassung wird von der EMAS gefordert, ist aber auch bei der Einführung der DIN EN ISO 14001:2015 empfehlenswert. Diese einmalige und umfassende Ist-Analyse wird Umweltprüfung genannt (nicht zu verwechseln mit der Umweltbetriebsprüfung, die das interne Audit nach Einführung eines Umweltmanagementsystems ist).
Die inhaltlichen Anforderungen an eine Umweltprüfung der beiden Normen werden in nachfolgender Tabelle gegenübergestellt:
Tabelle 1: Gegenüberstellung der Anforderungen an die Umweltprüfung der ISO 14001:2015 und der EMAS III
ISO 14001:2015 (Anhang) A.6 | EMAS Anhang I Umweltprüfung |
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A.6.1.1
Bestimmung der Risiken und Chancen in Bezug auf Umweltaspekte, bindende Verpflichtungen, externen und internen Themen sowie Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien | 1. Rechts- und Verwaltungsvorschriften und sonstige Vorschriften, zu deren Einhaltung sich die Organisation verpflichtet |
A 6.1.2
Erfassung aller direkten und indirekten Umweltaspekte, die die Organisation steuern kann, sowie die mit ihnen verbundenen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung des Lebenswegs des Produkts/der Dienstleistungen
Die gewählte Methode zur Bestimmung der bedeutenden Umweltaspekte muss neben normalen Betriebszuständen auch Abschalt- und Startbedingungen sowie Notfallsituationen berücksichtigen.
A 6.1.3
Bestimmung der bindenden Verpflichtungen in Verbindung mit den Umweltaspekten und mit den Anforderungen interessierter Parteien | 2. Erfassung aller direkten und indirekten Umweltaspekte, die bedeutende Umweltauswirkungen haben und die gegebenenfalls qualitativ einzustufen und zu quantifizieren sind, sowie Erstellung eines Verzeichnisses der als bedeutend ausgewiesenen Aspekte
3. Beschreibung der Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltauswirkungen |
A 6.1.4
Planung von Maßnahmen zum Umgang mit bedeutenden Umweltaspekten, bindenden Verpflichtungen und prioritären Risiken und Chancen. Die Maßnahmen können zu Umweltzielen führen oder auch in andere Managementsysteme integriert werden. | 4. Prüfung aller angewandten Praktiken und laufenden Verfahren des Umweltmanagements |
5. Bewertung der Reaktionen auf frühere Vorfälle |
1.1 Anforderungen an die Umweltprüfung
Im Rahmen der Umweltprüfung sollte folgendermaßen vorgegangen werden:
1. | Die oberste Leitung benennt einen Projektkoordinator/Projektleiter. |
2. | Auswahl eines geeigneten Teams, das über angemessene Fachkenntnis verfügt. Externe Berater können zur Unterstützung einbezogen werden. Es sollte rechtzeitig überlegt werden, ob die Aspekte von Arbeitsschutz und Sicherheit mit betrachtet werden sollen. In diesem Fall sind die entsprechenden internen oder externen Experten einzubinden. |
3. | Festlegung des Ziels, des Prüfungsumfangs sowie die Erstellung eines Zeit-/Projektplans. Es wird empfohlen, die Umweltprüfung nicht über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten zu planen, da lediglich eine Statusermittlung erfolgen soll und nicht unbedingt parallel die ermittelten Defizite abgestellt werden müssen. Es sind in dieser Phase keine separaten Messungen oder Gutachten erforderlich. Die Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise sollten nach Vorlage der Ergebnisse der Umweltprüfung erfolgen. |
Checklisten als Hilfsmittel sinnvoll
Weitere Hinweise finden sich in der DIN EN ISO 14004 („Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente”). Auf dieser Basis sollten die Unternehmen spezifische Fragebögen oder Checklisten entwerfen, um zum einen die unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen und zum anderen keine wichtigen Fragestellungen zu vergessen. Auf Basis der ausgefüllten Checkliste kann auch ein kurzer Umweltprüfungsbericht erstellt werden.
Weitere Hinweise finden sich in der DIN EN ISO 14004 („Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente”). Auf dieser Basis sollten die Unternehmen spezifische Fragebögen oder Checklisten entwerfen, um zum einen die unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen und zum anderen keine wichtigen Fragestellungen zu vergessen. Auf Basis der ausgefüllten Checkliste kann auch ein kurzer Umweltprüfungsbericht erstellt werden.
Arbeitsschutz ggf. einbinden
Die Umweltprüfung sollte immer in einem interdisziplinären Team durchgeführt werden. Auch der Arbeitsschutz kann miteinbezogen werden.
Die Umweltprüfung sollte immer in einem interdisziplinären Team durchgeführt werden. Auch der Arbeitsschutz kann miteinbezogen werden.
2 Hinweise zur Checkliste
Die folgende Checkliste bezieht sich auf die Anforderungen der neuen ISO 14001:2015. Bei der Erstellung einer betriebsspezifischen Checkliste kann eine individuelle Gliederung vorgenommen werden. In der Praxis geht man meist nach den einzelnen Organisationseinheiten vor und berücksichtigt die dort vorhandenen Anlagen und die mit der Tätigkeit verbundenen Umweltaspekte. Gleichzeitig werden die organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen behandelt. Die vorliegende Liste ist als Anregung und Ausgangsbasis zu verstehen. Sie kann in modifizierter Form auch für die internen Audits verwendet werden.[ 03001.docx]