1 Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Nachdem das Energieeffizienzgesetz Ende Oktober den Bundesrat passiert hat, wird es voraussichtlich noch im November 2023 in Kraft treten. Während das sogenannte Heizungsgesetz wohl dessen prominenterer Bruder ist, hat das EnEfG weitreichendere Auswirkungen. Es normiert nicht nur erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele für die Bundesrepublik Deutschland, sondern bringt darüber hinaus auch eine Reihe neuer und konkreter Vorgaben für Unternehmen sowie die öffentliche Hand mit sich und setzt Effizienzstandards für Rechenzentren.
Die wichtigsten Regelungen:
• | Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern bis 2030: Bund 45 TWh und Länder 3 TWh |
• | Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bei Bund und Ländern in Verbindung mit der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen, um jährlich 2 % der Gesamtendenergie einzusparen. |
• | Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh p. a. sollen in Zukunft stärker in die Verantwortung genommen werden und ebenfalls oben genannte Managementsysteme einführen. Dies gilt nicht für ausländische Standorte. |
• | Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh p. a. müssen konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Hier kommt die bereits etablierte Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) zum Zuge. |
• | Betreiber von Rechenzentren – auch interne Unternehmensrechenzentren – müssen künftig ihre Abwärme nutzen, große Rechenzentren sollen Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, den Verbrauch in öffentliche Register eintragen und die Kunden über den Energieverbrauch informieren. |
• | Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden bzw. genutzt werden. |
Weitere Informationen
BMWK: Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz – Energieeffizienz bekommt einen klaren gesetzlichen Rahmen (21.09.2023)
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2 Bundeskabinett beschließt Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
Die Nationale Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 hat grundsätzlich weiter Bestand, wird nun aber mit der Fortschreibung an das gesteigerte Ambitionsniveau im Klimaschutz und die neuen Herausforderungen am Energiemarkt weiterentwickelt. Sie setzt staatliche Leitplanken für die Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten und bündelt die Maßnahmen der Bundesregierung. Eine zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff ist dabei erklärtes Ziel der Bundesregierung.
Weitere Informationen
BMUV: Markthochlauf für Wasserstoff beschleunigen – Bundeskabinett beschließt Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (26.07.2023)
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3 Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen für besseren Klimaschutz und mehr Natur
Das neue Förderangebot im KfW-Umweltprogramm hilft gewerblichen Unternehmen, natürliche Maßnahmen für Klimaschutz umzusetzen und die grüne Infrastruktur auf dem Betriebsgelände zu stärken. Gefördert werden unter anderem die