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03675 Managementbewertung – Einführung, Muster-VA und Musterbericht

Um das Thema Managementbewertung kommt ein nach ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen nicht herum. Dieser Beitrag zeigt, was die Norm fordert und wie Sie es am besten umsetzen. Mit zwei Musterdokumenten.
Arbeitshilfen:
von:

1 Einleitung

Die Managementbewertung (häufig auch Managementreview genannt) ist eine wesentliche Anforderung der ISO 14001 und im Normkapitel 9 „Bewertung der Leistung” mit einem eigenen Unterpunkt (9.3 Managementbewertung) versehen. Die Managementbewertung gilt als wichtiger Treiber für Veränderungen in einem Unternehmen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, sich mit den Belangen des Umweltmanagementsystems auseinanderzusetzen und auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten Entscheidungen zu treffen und umzusetzen. Es sollen systematisch Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung aufgedeckt, aber auch Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden. Der folgende Artikel beschreibt die Durchführung von Managementbewertungen.

2 Anforderungen der ISO 14001:2015

Die Norm führt sieben Themenbereiche auf, die bei einer Managementbewertung berücksichtigt und angesprochen werden müssen:
1.
Aktivitäten früherer Managementbewertungen
2.
Relevante Veränderungen
bei Themen, die das Umweltmanagementsystem betreffen
bei interessierten Parteien (einschließlich bindender Verpflichtungen)
bei unternehmensrelevanten Umweltaspekten
bei Risiken und Chancen
3.
Überprüfung, inwieweit die Umweltziele erreicht wurden
4.
Bilanz ziehen hinsichtlich der wesentlichen direkten und indirekten umweltrelevanten Aspekte
Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
Resultate von Kontrollen und Messungen
Compliance-Status
Ergebnisse von Audits
5.
Kritische Auseinandersetzung über den Ressourceneinsatz
6.
Auseinandersetzung mit Lob- und Kritik von interessierten Parteien
7.
Identifikation von Verbesserungspotenzialen
Dieser „Input” erfolgt meist durch die Fachabteilungen bzw. dem Umweltmanagementvertreter (soweit vorhanden). Die „oberste Leitung” – also z. B. Geschäftsführung/Vorstand muss dann zu Entscheidungen kommen. Dazu fordert die Norm die folgenden Punkte:

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