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03263 Wie funktioniert gutes Gefahrstoffmanagement und braucht es dafür immer einen Gefahrstoffbeauftragten?

Was ist seitens der Unternehmensführung zu beachten, wenn Beschäftigte Umgang mit Gefahrstoffen haben? Welche Quellen ermöglichen schnelle und praxisrelevante Informationen? Wie können mögliche Gefährdungen der Beschäftigten richtig beurteilt und daraus Schutzmaßnahmen abgeleitet werden? Und vor allem, wer kümmert sich um diese Themen? Der Artikel gibt Antworten auf diese Fragen.
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1 Einleitung

Gefahrstoffe kommen in verschiedenen Arbeitsbereichen und bei verschiedenen Tätigkeiten zum Einsatz oder sie entstehen verfahrensbedingt. Typische Beispiele sind Kühlschmierstoffe, Kleber, Lösungsmittel, Harze, Lacke und Farben sowie Stäube, Reinigungsmittel und Kraftstoffe. Bei ihrer Herstellung und/oder Verwendung besteht ein erhöhtes Risiko für akute oder chronische Gesundheitsschäden beim Menschen und für negative Auswirkungen auf die Umwelt. Um die gefährlichen Eigenschaften der Stoffe weitestmöglich zu kontrollieren und Menschen und Umwelt zu schützen, bedarf es eines durchdachten Gefahrstoffmanagements.
Gefahrstoff und Gefahrgut
Es gibt aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten, jedoch wird beispielsweise bei der Gefährdungsbeurteilung eine gewisse Fachkunde vorausgesetzt. Anders verhält es sich bei den Belangen rund um den Transport gefährlicher Güter.
Beim Überschreiten bestimmter Mengengrenzen müssen diese durch die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten betreut werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i. V. m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)). Der Gefahrgutbeauftragte ist in seinem Aufgabengebiet allerdings in aller Regel so qualifiziert und fokussiert, dass er nicht ohne Weiteres zusätzlich das innerbetriebliche Gefahrstoffmanagement übernehmen kann. Es müssen zudem andere Informationsquellen genutzt, grundlegende Strukturen geschaffen und innerbetriebliche Kommunikation über den praktischen Umgang mit Gefahrstoffen angestoßen werden. Eine Person sollte hier die Verantwortung übernehmen. Gerade klein- und mittelständische Unternehmen möchten für dieses Thema aber keinen weiteren Beauftragten bestellen, wenn er nicht ausdrücklich gesetzlich gefordert wird. Glücklicherweise ist ein Unternehmen frei, das betriebliche Gefahrstoffmanagement so zu organisieren, wie es zu den eigenen Möglichkeiten passt.

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