Leitfäden Meldewege bei Schadensfällen
Die insgesamt 19 Einzelleitfäden sind alle gleich aufgebaut. Zunächst wird das eintretende Ereignis definiert, dann die Meldeverpflichtung aufgeführt, die entsprechende Vorschrift zitiert, die Meldewege aufgezeigt und zuletzt ist Platz, die zuständigen Meldestellen mit Ansprechpartner und Kontaktdaten einzutragen.
Zur Arbeitshilfe: 03451_a.pdf
Zum Kapitel:
Meldewege – ein Leitfaden für die betriebliche Praxis