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01040 Kurznachrichten, Stand September 2025

An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Umweltmanagement, Nachhaltigkeit, Compliance sowie Informationen zu verwandten Themen.
von:

1 Bundesnetzagentur startet Beratungsangebot zur KI-Verordnung

Auf einer KI-Konferenz hat Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger den neuen KI-Service Desk der Bundesnetzagentur vorgestellt. Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Unternehmen, Start-ups sowie Behörden und informiert praxisnah über die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung. Mithilfe eines interaktiven Compliance-Kompasses können Organisationen unkompliziert prüfen, ob und wie die KI-Verordnung für ihre Systeme gilt. Der Service Desk bietet zudem konkrete Beispiele, Orientierungshilfen und kostenfreie Schulungsangebote rund um KI-Kompetenz. Ziel ist es, Unternehmen mehr Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu bieten. Damit übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland. Das Angebot wird fortlaufend ausgebaut und steht online zur Verfügung.

2 Kostenfreie EMAS-Plattform

Seit dem 9. Juli hat die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses den dauerhaften Betrieb der EMAS-Plattform übernommen. Diese wurde vom Umweltbundesamt und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragt, vom Umweltgutachterausschuss begleitet und durch Arqum gemeinsam mit KATE e. V. und regisafe GmbH ins Leben gerufen, um Umweltmanagementprozesse nach EMAS zu digitalisieren und für alle Unternehmen zugänglich zu machen.
Welche Vorteile bietet die EMAS-Plattform?
Die EMAS-Plattform begleitet Nutzerinnen und Nutzer durch den gesamten EMAS-Prozess – von der ersten Umweltprüfung über die externe Prüfung bis hin zur Registrierung – und unterstützt sie dabei mit zentralen Funktionen sowohl administrativer als auch inhaltlicher Art. Dabei stellt sie den Nutzer*innen kostenlos detaillierte Checklisten, Aufgabenbeschreibungen, Word- und Excel-Vorlagen, ausgefüllte Beispiele (für Industrie, Verwaltung und Handwerk) sowie digitale Tools zur Verfügung. Seitens der EMAS-Verordnung gibt es jedoch keine Verpflichtung, die Plattform zu nutzen. Sie stellt ein freiwilliges Angebot dar, um Unternehmen den EMAS-Prozess zu erleichtern.
Die Plattform wurde speziell für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert, denen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften wichtig sind. Sie bietet ihnen eine kostenfreie, zentrale Lösung bei der Einführung, Aufrechterhaltung und Steuerung ihres Umweltmanagementsystems nach EMAS.
Weitere Informationen
EMAS-Plattform

3 Neue EMAS-Schulungsmaterialien

Mit neuen EMAS-Schulungsmaterialien erweitert der Umweltgutachterausschuss (UGA) sein kostenfreies Angebot. Diese helfen sowohl Selbstlernenden als auch Schulungsteilnehmenden dabei, EMAS zu verstehen und aktiv anzuwenden. Die Materialien bauen auf dem Leitfaden „Einstieg ins Umweltmanagement mit EMAS” auf. Ein Einführungsmodul bietet einen Überblick über die Grundlagen von EMAS, während die vier Hauptmodule die Schritte des EMAS-Kreislaufs – von Planung und Einführung über Umweltbetriebsprüfungen bis hin zur Umwelterklärung und externen Prüfung – praxisnah vermitteln.
Basierend auf Vorlagen aus der neuen digitalen EMAS-Plattform kann das Wissen in integrierten Workshops und Aufgaben direkt angewendet werden. Fünf Zusatzmodule vertiefen spezifische Themengebiete wie indirekte Umweltaspekte, Treibhausgasbilanzierung, betriebliches Abfallmanagement sowie Immissions- und Gewässerschutz.
Weitere Informationen
EMAS-Schulungsmaterialien

4 Änderungen im Lieferkettengesetz

Die EU plant beim Lieferkettengesetz (offiziell: Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) weitreichende Änderungen.
So haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU darauf verständigt, die Anwendung der CSDDD um mindestens ein Jahr zu verschieben. Die größten Unternehmen werden nun voraussichtlich erst ab Juli 2028 verpflichtet sein, alle anderen folgen gestaffelt bis 2030.
Auch soll die Richtlinie inhaltlich vereinfacht werden. Vorgeschlagen wird, dass Unternehmen künftig nur noch für ihre direkten Zulieferer Sorgfaltspflichten erfüllen müssen und nicht mehr für die gesamte Lieferkette. Zudem sollen Nachweise nur noch alle fünf Jahre (statt jährlich) nötig sein und die zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene wird eingeschränkt.
Zudem wurden die Schwellenwerte für betroffene Unternehmen angehoben. Die Richtlinie gilt nun erst ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz statt wie ursprünglich geplant ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz.
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Nur noch große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und bestimmten Umsatzgrenzen sind künftig betroffen. Für mittelgroße Unternehmen und börsennotierte KMU verschieben sich die Fristen auf 2027 bzw. 2028 und die Anforderungen an die Berichte selbst werden vereinfacht, sodass weniger Angaben gemacht werden müssen und der Prüfaufwand sinkt.
Achtung:
1.
Durch die Anforderungen von Großkunden (z. B. als Teil der Lieferkette) bestehen weiterhin indirekte Berichtspflichten und die Notwendigkeit, Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen.
2.
Andere EU-Verordnungen, etwa die EU-Entwaldungsverordnung (ab Dezember 2025), die EU-Batterieverordnung (ab August 2025) und die EU-Zwangsarbeitsverordnung (ab Dezember 2027), bringen teilweise strengere Sorgfalts- und Dokumentationspflichten mit sich.
Weitere Informationen
Lieferkettengesetz-Änderungen

5 Wege zum Nachhaltigkeitsreporting mit KI

Das Kooperationsprojekt des Verbands Klimaschutz-Unternehmen und des Fachgebiets Umweltgerechte Produkte und Prozesse (UPP) der Universität Kassel läuft seit1. Mai 2025. Ziel ist es, die mit Inkrafttreten der CSRD verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit KI zu automatisieren und die Scope-3-Erfassung zu vereinfachen. Das Projekt umfasst zwei Module, die kombiniert oder individuell durchgeführt werden können.
Modul 1 soll die Entwicklung eines Prototyps für ein vollautomatisches Tool ermöglichen, mit dem Unternehmen jeder Größe einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Anforderungen der CSRD erstellen können. Neben den festgelegten Kennzahlen soll das Tool auch präzise Freitexte generieren, die durch die Berichtsstandards vorgeschrieben sind. Die Textbausteine der KI sollen die Anforderungen von Wirtschaftsprüfern erfüllen. Bestehende Kennzahlen aus anderen Berichten (z. B. Umweltbericht) sollen sich einfach integrieren lassen.
Modul 2 soll die Entwicklung und Implementierung einer KI-gestützten Lösung zur Vereinfachung der Erfassung von Treibhausgasemissionen in Kategorie 1 von Scope 3 („Eingekaufte Waren und Dienstleistungen”) ermöglichen. Einkaufsdaten, die oft nicht im geeigneten Format für Treibhausgasberechnungen vorliegen, sollen automatisiert in verwertbare Informationen wie Gewicht, Materialzusammensetzung und Rohstoffarten übersetzt werden. Dadurch wird eine weitgehend automatisierte und präzise Berechnung der Emissionen ermöglicht.
Eine Teilnahme am Projekt ist auch nach Projektstart jederzeit möglich. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@klimaschutz-unternehmen.de) auf.
Weitere Informationen
Wege zum Nachhaltigkeitsreporting mit KI, Verband Klimaschutz-Unternehmen

6 KMU-Leitfaden zur Erstellung eines Transitions- und Finanzierungsplans

Dieser Leitfaden von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) dient Unternehmen als Orientierungshilfe, sich auf Gespräche mit Banken zur Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen vorzubereiten. Er richtet sich an KMU, die nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sich aber mit Dekarbonisierung beschäftigen, sowie an deren Geschäftspartner, Kunden und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen verlangen. Mit Hintergrundinformationen, Definitionen, Checklisten, Handlungsempfehlungen und Praxistipps bietet er einen Überblick über die Anforderungen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Prozesse. Begleitend zum Leitfaden wurden Beispiel-Transitionspläne und eine unterstützende Excel-Tabelle entwickelt.
Weitere Informationen
Vom Transitions- zum Finanzierungsplan, Unternehmensnetzwerk Klimaschutz, 2025
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