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11.4 Anwendung der Selbstbewertungsinstrumente

Bezug: 9004/A.4
Die Selbstbewertung kann für einzelne Hauptelemente (z. B. Führung oder Verbesserung) wie auch für das gesamte IMS, einschließlich der Themen, die aus der ISO 9004 ergänzend hinzugekommen sind, angewendet werden. Darüber hinaus können, wenn die Organisation es für wichtig hält, auch weitere Themen der Nachhaltigkeit in die Selbstbewertung aufgenommen werden (z. B. ISO 37001, Antikorruptionsmanagement).
Anhand der vorgegebenen Kriterien in den Tabellen der Unterelemente wird zuerst der Reifegrad dieses Unterelements bestimmt. Sind mehrere Einzelkriterien in einem Unterelement mit „ja” zu bewerten, um es zu erfüllen, müssen auch alle Einzelkriterien erfüllt sein. Ansonsten ist das darunterliegende Level das Ergebnis.
Anhand der Einstufung sind systematisch Verbesserungsvorschläge zur Erreichung des nächsthöheren Levels durch die Auditoren/Selbstbewerter zu machen. Im Rahmen der Einstufung eines Unterelements ist parallel zu überprüfen, ob die Normenkonformität zu den Anforderungen des IMS für dieses Unterelement gegeben ist.
Beispiel Abweichung
Bei einer Abweichung ist dieses Unterelement mit 0 in der Reifegradbewertung zu belegen (Einstufung 1 sieht „abweichungsfrei” vor). Die Abweichung ist mit Angabe der spezifischen Norm (z. B. ISO 9001) und dem Normenkapitel (z. B. 9.1.2) sowie der Abweichungsfeststellung „Keine durchgängige Lieferantenbewertung” in der Kriterienliste für das zutreffende Unterelement zu dokumentieren. Wenn mehrere Normen des IMS davon betroffen sind, sind diese ebenfalls zu dokumentieren (z. B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 50001) unter Angabe des Normenkapitels (z. B. 9.3) und der Auditabweichungsfeststellung „Managementreview nicht durchgeführt”.
Einzelmeinung vermeiden
In der Praxis werden interne Audits häufig nur von einem Auditor durchgeführt, was die Qualität des Auditergebnisses nicht immer fördert. Bei der Kombination internes Audit plus Selbstbewertung sollte auf das Vier-Augen-Prinzip zurückgegriffen werden. Gerade bei der Bewertung zur Einstufung des Reifegrads sollte eine Einzelmeinung vermieden werden. Die letztliche Einstufungsbewertung des Reifegrads sollte einstimmig beschlossen sein.
Verbesserungsvorschläge
Auch wenn es um das Formulieren von Verbesserungsvorschlägen (quantitativ sowie qualitativ) geht, sind zwei Köpfe besser als ein Kopf. Verbesserungsvorschläge sind als Merkpunkte in dem Kriterienkatalog des Unterelements zu vermerken (Ergebnisse/Kommentare: Vorschlag 1, 2 usw.). Der genaue Vorschlag, in Form einer kurzen Beschreibung, ist in einer Vorschlagsliste zu dokumentieren.
Ergebnisverdichtung
Im Rahmen der Ergebniszusammenfassung der Auditoren/Selbstbewerter sind die Einzelbewertungen der Unterelemente auf das darüberliegende Hauptelement (z. B. Leitung) durch Mittelwertbildung zu verdichten. Da bei dieser Verdichtung ggf. aber Abweichungen in einem Unterelement nicht mehr transparent wären, sollte man das gesamte Hauptelement per Definition mit 0 bewerten (K.o.-Kriterium), da das Nichterfüllen von Basisanforderungen (Abweichung) das genaue Gegenteil von nachhaltigem Erfolg darstellt.
Eine weitere Verdichtung der Hauptelemente (Mittelwertbildung) zu einer Reifgradzahl für die gesamte Organisation ist theoretisch möglich, bringt in der Praxis aber nicht viel, da Maßnahmen zur Verbesserung kein strategisches Thema sind, sondern operativ behandelt werden müssen.
Abschlussbesprechung
Der Abschluss des internen Audits/der Selbstbewertung folgt der Vorgehensweise, wie sie beim internen Audit gängige Praxis ist. Die Auditoren/Selbstbewerter werten das Audit-/Selbstbewertungsergebnis aus und präsentieren es in einer Abschlussbesprechung. Der Umgang mit Abweichungen im Auditergebnis folgt bekannten normativen Regeln (IMS, 9.2).
Umgang mit Verbesserungsvorschlägen
Der Umgang mit Vorschlägen zur Verbesserung sollte strukturierter und effizienter ablaufen als es zurzeit häufig in der Praxis üblich ist. Zwei Möglichkeiten bieten sich an:
1.
Im Abschlussgespräch werden die einzelnen Verbesserungsvorschläge im Hinblick auf ihre Umsetzung mittels einer Risiko-Chancen-Bewertung mit den beteiligten Bereichen abgestimmt. Die genaue Formulierung der Verbesserungsmaßnahme wird dem betroffenen Bereich unter Fristsetzung zur Erledigung überlassen. Der Bereich hat für die Vorschläge eine Priorisierung vorzunehmen. Entsprechend der Priorität hat der Bereich für jede Maßnahme einen detaillierten Maßnahmenplan aufzustellen. Die Maßnahmenpläne sind den Auditoren zur Kenntnis zu geben. Die Umsetzung der Maßnahmenpläne wird durch Regelungen des IMS (9.2, Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen) überwacht.
2.
Im Abschlussgespräch werden die Verbesserungsmaßnahmen ähnlich behandelt wie Abweichungen; sie werden durch die Auditoren nur kurz erläutert. Die weitere Behandlung findet zeitnah in Arbeitsgruppen mit den beteiligten Bereichen statt. Unter Beteiligung der Auditoren werden die Maßnahmen in den Arbeitsgruppen geprüft und die Umsetzung wird im Detail besprochen. Die Maßnahmenpläne mit Regelung der Verantwortlichkeiten und der Ressourcen werden im Nachgang durch die beteiligten Bereiche erstellt und den Auditoren zur Kenntnis gegeben. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt wie in Möglichkeit 1.
Wenn nicht anders vereinbart, wird im/in der nächsten internen Audit/Selbstbewertung die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen im Hinblick auf eine veränderte Einstufung des Reifgrads überprüft.
Auditbericht
Der bisherige klassische Auditbericht wird strukturell an die Bedürfnisse der Selbstbewertung angepasst. Die Ergebnisdarstellung erfolgt in zwei Abschnitten: dem Teil des Audits mit der Konformität oder Nichtkonformität (normativ) und dem Teil der Selbstbewertung (nachhaltiger Erfolg) mit der aktuellen Einstufung sowie den ermittelten Verbesserungspotenzialen.
Der Umgang und die konkrete Arbeit mit den Fragelisten der Selbstbewertung, ist detailliert im Leitfaden zur Durchführung des internen Audits/der Selbstbewertung beschrieben. Der Leitfaden ist als Arbeitshilfe beigefügt.[ 06304_d.docx]
Visualisierung
Der Verbesserungsteil mit der Einstufungsbewertung würde eine teilweise grafische Auswertung (Diagramm) ermöglichen, wie man sie aus dem EFQM-Modell kennt. Zwei Darstellungsformen wären praktikabel: die Radardarstellung (wie im EFQM üblich) oder das Balkendiagramm (vgl. Abbildung 12).
Abb. 12: Grafische Darstellungsformen – Selbstbewertung
Bewertungspunkte wären die Hauptelemente der Selbstbewertung mit ihrer Einstufung (im vorliegenden Fall acht Hauptelemente). Das Balkendiagramm bietet den Vorteil, dass Ergebnisse vergangener Jahre (Trenddarstellung) mit in die Darstellung einbezogen werden können. Auf gleichem Wege könnte mit der Auswertung der Unterelemente in jedem der acht Hauptelemente verfahren werden.
Als weiteres Hilfsmittel dient die Excel-Tabelle zur Auswertung und Visualisierung des Gesamtergebnisses des internen Audits und der Selbstbewertung.[ 06304_e.xlsx]
Der Excel-Tabelle beigestellt sind noch drei mitgeltende Dokumente, die Sie zu Protokollierungszwecken und als Abschlussdokument nutzen können:
Protokoll NichtkonformitätenDas ergänzende Dokument können Sie zum Protokollieren von Nichtkonformitäten nutzen.[ 06304_f.docx]
Protokoll VerbesserungsvorschlägeDas ergänzende Dokumente können Sie zum Protokollieren von Verbesserungsvorschläge nutzen.[ 06304_g.docx]
Zusammenfassung der SelbstbewertungDas ergänzende Dokument können Sie zum Zusammenfassen der Selbstbewertung nutzen.[ 06304_h.docx]
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