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05050 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Sorgfaltspflichten und Handlungsbedarf für Unternehmen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Juni 2021 vom Bundeskabinett beschlossen und ist Anfang 2023 in Kraft getreten.
Dieser Beitrag informiert über die aktuelle Sachlage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und den Handlungsbedarf, der sich daraus für Unternehmen aller Größen ableitet.
Die Arbeitshilfe enthält zahlreiche Vorlagendokumente, mit denen Sie die Anforderungen des Gesetzes Schritt für Schritt umsetzen können.
Arbeitshilfen:
von:
Anmerkung: Der folgende Beitrag gibt den Stand zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis Ende 2024 wieder. Seitdem haben sich auf nationaler und europäischer Ebene weitere Entwicklungen ergeben, die derzeit noch nicht vollständig umgesetzt oder beschlossen sind. Wir beobachten diese Prozesse fortlaufend und werden den Beitrag aktualisieren, sobald neue verbindliche Regelungen vorliegen.
Vorab: Hinweis zur Arbeitshilfe
Die diesem Beitrag zum Download angehängte Arbeitshilfe enthält Gesetzesinterpretationen bzgl. der Anforderungen an Unternehmen und Organisationen, einen Vorschlag zur Umsetzung dieser Anforderungen und folgende Beispieldokumente, die Sie individuell anpassen können:[ 05050_a.xlsx]
1.
Lebenswegbetrachtung
2.
Grundsatzerklärung
3.
Erweiterung des Code of Conduct
4.
Verfahren zum Umgang mit eingehenden Beschwerden
5.
Lieferantenbewertung
6.
Risikoanalyse Menschenrechte
7.
Verfahrensanweisung Risikoanalyse Menschenrechte
8.
Einkaufspraktiken
9.
Ergänzung Management-Review
Wir stellen Ihnen die Arbeitshilfe sowohl im Word- wie auch im Excelformat zur Verfügung, damit Sie so damit arbeiten können, wie es Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.[ 05050_b.docx]

1 Einleitung

Hersteller von Produkten und Inhaber von Marken tragen in den Augen der Kundinnen und Kunden die Verantwortung für die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte in globalen Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie den entsprechenden Liefernetzen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Länder ihren diesbezüglichen Pflichten nicht nachkommen wollen oder können.
Das Vertrauen in global agierende Unternehmen wurde und wird durch bekannt gewordene Missstände und Skandale beschädigt. Der Gesetzgeber kommt auf Basis von Unternehmensbefragungen zum Schluss, dass ein Großteil der deutschen Unternehmen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte nicht erfüllt. Deshalb hat sich die Bunderegierung nun auf ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geeinigt, das in Deutschland ansässige Unternehmen mit einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung zur Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette nachzukommen.
Sorgfaltspflicht
Durch das Gesetz werden Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Unternehmen gestellt, die Rechte von Betroffenen sollen gestärkt und letztlich auch faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit gewährleistet werden. Obwohl die rechtlichen Anforderungen und Haftungsrisiken bisher nur Großunternehmen betreffen, ist absehbar, dass im Zuge der zunehmenden Lieferkettentransparenz alle Lieferanten betroffen sein werden. Erfahren Sie in folgendem Beitrag mehr über die aktuelle Sachlage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und leiten Sie daraus ab, welche Anforderungen und Pflichten auf Sie zukommen.

2 Problemstellung

Lieferantenfragebögen
Bestimmt mussten Sie schon einmal einen Lieferantenfragebogen, in dem es auch um die sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit ging, für Ihren Kunden oder Auftraggeber ausfüllen. Vielleicht fiel es Ihnen leicht, diesen SAQ (Supplier Assessment Questionnaire) zu bearbeiten, vielleicht haben Sie sich aber auch gefragt, was denn soziale Nachhaltigkeit genau bedeutet und wie Sie zu einer Einschätzung der Lieferanten gelangen sollen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Minimalforderungen, die sich aus internationalen Vereinbarungen und den Global Compact Guidelines der Vereinten Nationen ergeben, in Deutschland und in Europa als eingehalten gelten, schon, weil diese weitgehend rechtlich reguliert werden (z. B. Art 1. (1) und Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, im Arbeitssicherheitsgesetz, im Tarifvertragsgesetz (TVG)).
Missstände in anderen Teilen der Welt
Aber wie sieht es in anderen Ländern aus, etwa in Asia-Pacific, Afrika, Mittel- und Südamerika? Immer wieder sind den Medien Berichte über tragische Vorfälle und unwürdige Arbeitsbedingungen zu entnehmen, insbesondere in den Sektoren Textil, Nahrungsmittel und Bergbau (s. Tab. 1). Vor allem globalisierungskritische Akteure weisen regelmäßig auf die Missstände hin. [1]
Tabelle 1: Fallbeispiele (Darstellung nach [2])
Vorfall
Beschreibung
Textilfabrik Ali Enterprises (Pakistan, 2012) mit der Fa. KiK als damaligem Großkunden
•
Großbrand mit 258 Toten und 32 Verletzten
•
Sicherheits- und Brandschutzmängel (vergitterte Fenster, defekte Feuerlöscher), bauliche Mängel
•
Externe Audits bescheinigten hohe Sicherheits- und Sozialstandards.
•
Betroffene gründeten gemeinsam mit der pakistanischen Gewerkschaft NTUF die Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association.
•
Zivilklage auf Schadensersatz/Schmerzensgeld wurde aus formalen Gründen am Landgericht Dortmund abgelehnt.
Ölpalm-Plantagen in Guatemala mit Verarbeitung beim Lebensmittelhersteller Vandemoortele Deutschland GmbH, Vertrieb über Edeka
•
Menschenrechtsverletzungen beim Anbau und der Produktion von Palmöl (Landraub, Entwaldung, Verletzung des Rechts auf Wasser, des Rechts auf Wohnen, des Rechts auf Gesundheit)
•
Verletzungen des Arbeitsrechts
Platinabbau in der Marikana-Mine in Südafrika (Lieferant von BASF)
•
Niederschlagung eines Streiks für Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen mit 34 Toten
•
Mitarbeiter/-innen leben unter schlechten Bedingungen in slumähnlichen Siedlungen (ohne Zugang zu Strom, fließend Wasser und Sanitäranlagen).
•
Umweltschäden durch Rückstände des Platinabbaus
•
Auf Druck von NGOs wurden durch die BASF Audits veranlasst und eine Nachhaltigkeitsinitiative angestoßen, weitergehende Maßnahmen unterblieben seinerzeit.
Es gibt wiederkehrende Kampagnen und Boykottaktionen, die große Unternehmen im Endkundengeschäft teils vor größere Herausforderungen gestellt haben und stellen. Ein Beispiel ist die niederländische NGO „Clean Clothes Campaign (CCC)”, die vor einigen Jahren angeprangert hatte, dass die Herstellungsbedingungen von Textilien in Asien nicht den Erwartungen entsprechen und zentrale Menschen- und Arbeitsrechte in den Produktionsstätten einiger Lieferanten missachtet werden.
Beispiel Clean Clothes Campaign und Tchibo
Die „Clean Clothes Campaign” war mit ihrer Kampagne und ihren Boykottaufrufen auch recht erfolgreich und hatte beispielsweise die Firma Tchibo in den Blick genommen, die deutschlandweit ein umfangreiches Filialnetz unterhält. Bei Tchibo wurde daraufhin die eigene CSR-Abteilung personell und finanziell erheblich aufgestockt. Tchibo setzt sich nun stark dafür ein, die sozialen und ökologischen Bedingungen im Lieferantennetzwerk zu verbessern. Dazu verfolgt das Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz zur Integration seiner Unternehmensverantwortung in die Geschäftstätigkeit. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wurde ein Qualifizierungsprogramm „Worldwide Enhancement of Social Quality” entwickelt. Dieses soll als dialogbasiertes Instrument die Risikobewertungen und die Social Audits sowie die daraus abgeleiteten Gegen- und Präventivmaßnahmen ergänzen.
Entwicklung von Aktionsplänen
Es werden Dialoge zwischen Managern, Interessensvertretern und Beschäftigten durchgeführt, um gemeinsame Lösungen für bessere Arbeitsbedingungen zu erarbeiten. Daraus resultieren Aktionspläne, die sich auf die Verhinderung moderner Formen der Sklaverei, auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, existenzsichernde Löhne, die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, Gewerkschafts- und Tarifverhandlungsfreiheit sowie den Schutz vor Diskriminierung und sexuellen Übergriffen beziehen. Die Berücksichtigung von Umweltaspekten und Schulungen zu ökologischen Standards erfolgt im Rahmen des Detox Commitments mit entsprechenden Programmen und Projekten. Die Trennung von sozialen und ökologischen Themen erlaubt eine höhere Wirksamkeit von Maßnahmen, weil unterschiedliche Implementierungsansätze benötigt werden.
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