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05001 Übersicht Umweltrecht

Nach EMAS III und DIN EN ISO 14001 gehören die Erstellung und Pflege eines individuell auf den Standort und die unternehmerische Tätigkeit abgestimmten Rechtskatasters zu den Pflichten eines Unternehmens. Das bedeutet, dass aus einer Unmenge auf unzählige Rechtsgebiete verteilte Umweltvorschriften eine Auswahl getroffen werden muss. Der folgende Beitrag dient dazu als Arbeitsgrundlage. Er gibt eine Übersicht über relevantes Umweltrecht.
Arbeitshilfen:
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1 Grundlegende Rechtsbegriffe

1.1 Europäisches Recht

Der Umweltschutz gehört zu den wichtigen Politikfeldern der Europäischen Gemeinschaft, für die sie die Zuständigkeiten und Befugnisse zur bindenden Politiksetzung hat. Dazu erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam sowie der Rat und die Kommission Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
EU-Verordnung
Die Verordnung (EG) „hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat” (Art. 249 Abs. 2 EGV). Die Verordnung muss also nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist deutschem Recht gleichzusetzen.
EU-Richtlinie
Die Richtlinie „ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel” (Art. 249 Abs. 3 EGV). Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in einem festgelegten Zeitraum in innerstaatliches Recht übertragen werden. Geschieht das nicht, kann die Richtlinie zu geltendem Recht werden und der Einzelne kann sich auf eine nicht umgesetzte Richtlinie berufen und so einen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat durchsetzen. Daher muss immer darauf geachtet werden, ob eine fristgerecht Umsetzung der Richtlinie erfolgt ist.

1.2 Bundes- und Landesrecht

Die Zuständigkeit zur Gesetzgebung ist in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Nach Art. 70 GG ist sie den Ländern zugewiesen, soweit das Grundgesetz selbst sie nicht dem Bund verleiht. Dennoch liegt das Schwergewicht der Gesetzgebung beim Bund, da ihm die meisten und wichtigsten Sachgebiete zugewiesen sind.
Mit der Föderalismusreform 2006 [1] wurde auch im Umweltbereich das Zusammenspiel zwischen Bund und Ländern neu geregelt [2]. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wurde in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärm, Naturschutz, Wasser, Abfall, Bodenschutz erweitert [3]. Die Rahmengesetzgebung [4] für die Bereiche Wasser und Naturschutz wurde abgeschafft und der Bund kann hier erstmals Vollregelungen treffen. Damit wurde der Weg frei für eine zukünftige Neuordnung und Vereinfachung des Umweltrechts durch den Bund.
Die Länder haben ebenfalls eigene Gestaltungsspielräume erhalten. Sie können damit auch in Zukunft durch eigene Rechtsvorschriften vom Bundesrecht abweichen [5]. Diese sollen aber dann die Ausnahme und nicht der Regelfall sein.
Bundesrecht und Landesrecht werden geregelt durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Gesetze
Gesetzesvorlagen des Bundes werden beim Bundestag durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht, vom Bundestag – erforderlichenfalls mit der Zustimmung des Bundesrats – beschlossen und vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Sie sind allgemein verbindlich [6]. Die Bundesländer haben vergleichbare Regelungen geschaffen.
Verordnungen
Rechtsverordnungen [7] können von der Bundes- oder Landesregierung oder den Ministern erlassen werden, wenn sie durch ein Gesetz dazu ermächtigt werden. Diese Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Verordnungen regeln die Durchführung von Gesetzen und ergänzen sie inhaltlich. Sie sind ebenfalls verbindlich und müssen wie Gesetze in vorgeschriebener Form verkündet werden, um rechtswirksam zu werden.
Bundesgesetze müssen im Bundesgesetzblatt (BGBl.), Rechtsverordnungen können alternativ auch in anderen Organen wie z. B. Bundesanzeiger oder Verkehrsblatt veröffentlicht werden (Art. 82 GG), sofern andere gesetzliche Regelungen bestehen. Die Verkündung von Landesgesetzen und -verordnungen erfolgt in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder.
Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Sie enthalten Anordnungen der vorgesetzten gegenüber den nachgeordneten Behörden, die innerhalb der Verwaltung für eine Vielzahl von Fällen gelten sollen. Häufig konkretisieren sie die oft nur allgemein gehaltenen Regelungen der Gesetze. Verwaltungsvorschriften sind für den Bürger außerhalb der Verwaltung nicht verbindlich. Zu den Verwaltungsvorschriften gehören unter anderem auch Durchführungsvorschriften, Vollzugsbestimmungen, Richtlinien und Erlasse. Sie werden in den Amtsblättern der Ministerien und sonstiger Verwaltungsstellen veröffentlicht [8].
Technische Regelwerke
Aber zur sicheren Beherrschung der Technik reichen die vom Staat als Gesetz- und Verordnungsgeber erlassenen Rechtsnormen häufig nicht aus, da sie technische Festlegungen bis ins letzte Detail nicht regeln können. Deshalb erfolgt die Konkretisierung sicherheitstechnischer Anforderungen oft durch Verweisung und Bezugnahme auf technische Regelwerke privater Regelsetzer (z. B. VDI, DVGW). Obwohl es sich bei den Technischen Regeln nur um Empfehlungen handelt, die aus sich heraus keine rechtliche Verbindlichkeit haben, werden sie so in die gesetzliche Regelung inkorporiert und erhalten damit rechtliche Bedeutung. Technische Regeln werden im Bundesanzeiger und/oder im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben [9].

2 Verkündung – Amtliche Bekanntmachung

Amtsblätter
Das Gesetzgebungsverfahren wird abgeschlossen durch die Verkündung. Darunter werden traditionell die Veröffentlichung und amtliche Bekanntmachung einer Rechtsvorschrift in einem der laufend erscheinenden und jedermann zugänglichen Publikationsorgane verstanden [10]. Und das ist in Deutschland immer noch weitgehend die gedruckte Publikation. Die Bezugsquellen der im 2. Teil zusammengestellten Vorschriften sind am Schluss des Beitrags genannt.
Die Liste wird ergänzt durch Hinweise auf Rechtsquellen im Internet. Denn für die tägliche Arbeit, zum schnellen Zugriff, zur Orientierung oder zur Überprüfung der Gültigkeit von Gesetzen sind die überwiegend kostenlosen Rechtsangebote, die von amtlicher Seite ins Internet eingestellt sind, zu empfehlen. Bei den Veröffentlichungen von Gesetzen oder Gesetzblättern im Internet ist aber immer zu beachten, dass die amtlichen Fassungen nur die Papierausgaben enthalten. Damit dienen auch alle konsolidierten Fassungen nur der besseren Lesbarkeit.

3 Auswahl der Rechtsgebiete

Die Vorschriften des deutschen Umweltrechts sind traditionell in abgegrenzten Bereichen geregelt, die sich jeweils auf ein zu schützendes Umweltgut (Wasser, Luft) oder auf umweltgefährdende Stoffe (Abfall, Chemikalien/Gefahrstoffe) beziehen. An diesem sektoralen Ansatz orientiert sich diese Aufstellung.
Auch das europäische Umweltrecht war ursprünglich davon geprägt. Aber mittlerweile gibt es daneben einen integrativen Ansatz, bei dem die Umwelt als komplexes System verstanden wird, für das übergreifende Regelungen geschaffen werden. Mit dem geplanten Umweltgesetzbuch, durch das das Umweltrecht systematisch zusammengefasst, neu geordnet und vereinfacht werden sollte, wollte sich Deutschland künftig dieser Entwicklung anpassen. Die Bemühungen um das UGB sind aber bisher gescheitert. Stattdessen wurden Teile der ursprünglichen im UGB vorgesehenen Vorschriften als Einzelgesetze verabschiedet. So sind zum 1. März 2010 mit dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt drei wichtige Gesetze zur Neuregelung des Umweltrechts in Kraft getreten [11].

4 Gesetzesmonitoring

Die im Abschnitt 2 aufgelistete Auswahl von Regelwerken stellt nur eine Momentaufnahme dar. Ist ein Regelwerkkataster einmal erstellt, so beginnt im Anschluss daran die systematische Verfolgung der Regelwerkänderungen. Die Rechtslage ist in einem stetigen Wandel. Neue Gesetze werden verabschiedet, bestehende Gesetze geändert oder gar außer Kraft gesetzt.
Hoher Arbeitsaufwand
Jede Änderung ist zu ermitteln, hinsichtlich ihrer Relevanz für das Unternehmen auszuwerten und nicht zuletzt innerbetrieblich umzusetzen. Hier beginnt die eigentliche Arbeit. Unterstützung für diese sehr anspruchsvolle und zeitaufwendige Arbeit bieten diverse Dienstleister an.

5 Aufbau der Übersichtstabelle Umweltrecht

Eine umfangreiche Übersichtstabelle zum Umweltrecht finden Sie in der angehängten Arbeitshilfe. Die dort enthaltene Auflistung ist nicht abschließend. Die Tabelle enthält 9 Spalten.[ 05001.xlsx]

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