5.3 Betriebssicherheitsmanagement (VDI-Richtlinie 4055) – ein ganzheitlicher Ansatz

Klammer und operatives Instrument für Managementsysteme
Die Verbindung aller Handlungsfelder in einem gemeinsamen Managementsystem ist sinnvoll, aber auch anspruchsvoll. Wesentlich für ein gelungenes und „lebbares” System ist, sich die Parallelen bewusst zu machen und für sich zu nutzen. Ein Betriebssicherheitsmanagement gemäß der VDI-Richtlinie 4055 ist ein unterstützendes Element, um die Parallelen sinnvoll und effektiv zu nutzen und die Normen des Sicherheits- und des Umweltmanagements, aber auch anderer Managementnormen zu verbinden. Vor allem erleichtert es den Einstieg in die komplexe Materie und unterstützt die Konzentration auf die wesentlichen Themen und Aspekte.
Interdisziplinäre Verzahnung
Die Vorgehensweise eines Betriebssicherheitsmanagements zur interdisziplinären Verzahnung, zur Nutzung von Synergien und zur Vermeidung sowie Lösung von Konflikten (z. B. Arbeitsschutz) ist zunächst einfach aufgebaut:
1.
Der erste Schritt ist die Erfassung von Risikogruppen für ein bestimmtes Unternehmen (z. B. Arbeitsschutz, Umweltschutz, Störfälle, Brandschutz etc.).
2.
Der zweite Schritt ist die nach Risikogruppen sortierte Untersuchung betrieblicher Risiken und deren Erstbeurteilung sowie die Einschätzung, welche Gruppe hohe oder geringe Schäden verursachen könnte.
3.
Der dritte Schritt ist die Ergreifung interdisziplinärer Maßnahmen und die Identifizierung der entstehenden Wechselwirkungen.
4.
Die erste grobe Risikobeurteilung wird im vierten Schritt im Detail betrachtet und um Eintrittswahrscheinlichkeiten und mögliche Auswirkungen, die durch Risikofaktoren dargestellt werden, verfeinert.
5.
Der fünfte Schritt ist das Setzen von Prioritäten.
Mit diesem Vorgehen kann das BSM Klammer und operatives Instrument sein, um alle betrieblichen Themen mit einem Regelungsbedarf einfacher zu erfassen und die Funktionalität des oder der Managementsystems/e zu steigern.
Vor allem bietet das BSM Werkzeuge und Methoden, die individuellen Gegebenheiten eines Unternehmens praxisnah zu erfassen, und bezieht dabei – wie die Normen des Sicherheits- und des Umweltmanagements dies vorgeben – den Standort und sein Umfeld mit ein.
Verringerung der Haftungsrisiken
Hauptziel und -zweck des BSM ist die Reduktion der Haftungsrisiken bei unübersichtlichen, weil sehr komplexen Anforderungsniveaus. Insbesondere kleinere Unternehmen können meist nicht das Personal einstellen, um ständig hinreichend Expertise in allen Anforderungsbereichen zur Verfügung und aktuell zu haben. Anforderungen werden dadurch manchmal nicht oder zu spät erkannt; mittlerweile konkurrieren auch Rechtsbereiche oder sie führen zu widersprüchlichen Forderungen von externem Sachverstand. Mit einem BSM lassen sich hier zumindest Risiken priorisieren und eine Nichteinhaltung von Anforderungen oder ein Versagen von betrieblichen Regelungen dem Schadensausmaß (und damit seiner Wichtigkeit für den Betrieb) so klassifizieren, dass das Managementsystem dieser Klassifizierung folgend aufgebaut werden kann.