01037 Kurznachrichten, Stand Januar 2025
An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Umweltmanagement, Nachhaltigkeit, Compliance sowie Informationen zu verwandten Themen. von: |
1 Produktsicherheitsverordnung
Die Produktsicherheitsverordnung ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten und löst die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie ab. Sie soll EU-weit sicherstellen, dass auch in Zukunft nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden und gilt für Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte, Händler, Onlineplattformen und Fulfillmentdienstleister.
Ab dem 13. Dezember 2024 müssen somit alle Verbraucherprodukte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, dieser Verordnung entsprechen. Diese Änderung bringt wichtige Neuerungen mit sich, wie etwa die Notwendigkeit einer Risikobewertung und technischen Dokumentation für alle Produkte für alle Handelsstufen.
Produktsicherheitsverordnung – kurz & kompakt
• | Die Produktsicherheitsverordnung ist für Händler, Hersteller und Importeure relevant. |
• | Die neuen Anforderungen betreffen insbesondere Informationspflichten und die Risikobewertung. |
• | Die Verordnung gilt für Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind, und macht dabei keinen Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geschäften. |
• | Es soll ein einheitlicher Sicherheitsstandard für alle Produkte gewährleistet werden, die noch nicht unter produktspezifische Sicherheitsanforderungen der EU fallen. |
• | Die Produktsicherheitsverordnung gilt unabhängig davon auch für bereits regulierte Produkte. |
Weitere Informationen
European Union: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1740 der Kommission vom 21. Juni 2024
European Union: Durchführungsverordnung (EU) 2024/1740 der Kommission vom 21. Juni 2024
2 ALDI SÜD als erster großer Lebensmitteleinzelhändler EMAS-zertifiziert
ALDI SÜD ist seit 2024 als erster großer Lebensmitteleinzelhändler EMAS-registriert. Damit wendet ALDI SÜD nach Konsum Dresden als zweite Lebensmitteleinzelhandelskette das Multisite-Verfahren zur Einführung und Aufrechterhaltung des EMAS-Umweltmanagementsystems an.
Das EMAS-Multisite-Verfahren dient dazu, den Begutachtungsaufwand von Organisationen mit vielen Standorten, wie beispielsweise Lebensmitteleinzelhändlern, zu reduzieren, indem die Standorte stichprobenartig auditiert werden. Dafür bilden sie in Absprache mit den prüfenden Umweltgutachter*innen Gruppen gleichartiger Standorte. Am Beispiel von ALDI SÜD bestehen diese Cluster aus Filialen und Verwaltungsstandorten. Die Anzahl der Begutachtungen ergibt sich aus der Quadratwurzel der Standortanzahl je Cluster sowie der Anzahl der Logistikzentren (bei ALDI SÜD) und der Managementzentrale (alle Organisationen). Innerhalb des dreijährigen Revalidierungszyklus müssen alle Standorte der Stichprobe durch Umweltgutachter*innen begutachtet worden sein.
Abb. 1: Stichprobenverfahren ALDI SÜD [1]
3 Bundeskabinett beschließt im Dezember die Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Übergreifendes Ziel ist es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland klimafest zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, die im Zuge des Klimawandels voraussichtlich häufiger und extremer werden. Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine zentrale Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um.
Weitere Informationen
BMUV: Bundeskabinett beschließt Anpassungsstrategie an den Klimawandel (11.12.2024)
BMUV: Bundeskabinett beschließt Anpassungsstrategie an den Klimawandel (11.12.2024)
4 Bundeskabinett verabschiedet im Dezember Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Die Strategie folgt dem Leitgedanken, den primären Rohstoffverbrauch in Deutschland insgesamt zu senken, Stoffkreisläufe zu schließen und den Wert von Rohstoffen und Produkten möglichst lange zu erhalten. Damit schafft die Bundesregierung einen langfristigen Orientierungsrahmen für den Umstieg auf eine zirkuläre Wirtschaftsweise – für Umwelt, Mensch und Wirtschaft. Die Strategie enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen, von Gesetzesinitiativen, dem Einsatz digitaler Technologien über öffentliche Beschaffung bis hin zu Förderprogrammen, Forschung, Qualifizierung, und Wissenstransfer. Die Maßnahmen berücksichtigen alle relevanten Bereiche der Kreislaufwirtschaft.
Weitere Informationen
BMUV: Bundeskabinett verabschiedet Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (04.12.2024)
BMUV: Bundeskabinett verabschiedet Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (04.12.2024)
5 Drei wichtige Änderungen im Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
1. Novelle der Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten
Am 4. Dezember wurde die Novelle der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Gefahrstoffverordnung regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, d. h. mit Stoffen und Gemischen, die z. B. entzündlich, akut toxisch, ätzend oder krebserzeugend sind. Schwerpunkte der Novellierung der Gefahrstoffverordnung sind die Umsetzung des Gefährdungskonzepts aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 910), die Anpassung an die geänderte Krebsrichtlinie und die Einführung neuer Regelungen zu Asbest. Wichtige Elemente sind hier die Voraussetzungen für Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung und die Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen werden die Regelungen zu Asbest an die Ergebnisse des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu den zulässigen Tätigkeiten und die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.
Ein Video der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) fasst die Neuerungen und Überarbeitungen verständlich zusammen. Experten erklären darin, welche Änderungen in der Betriebssicherheitsverordnung gelten, was sie bedeuten, welche Erleichterungen es gibt und was zum Schutz der Beschäftigten neu hinzugekommen ist. Der Film richtet sich an alle Interessierten, insbesondere an Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner.
Weitere Informationen
BG RCI, Videos:
BG RCI, Videos:
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2. Geänderte internationales Gefahrgutrecht ADR 2025 und Leitfaden veröffentlicht
Anfang 2025 tritt turnusgemäß das geänderte internationale Gefahrgutrecht ADR 2025" in Kraft. Das bisherige ADR 2023 kann noch bis zum 30.06.2025 angewendet werden, abgesehen von einigen speziellen Übergangsvorschriften mit zum Teil längeren Laufzeiten.
Der DSLV (Bundesverband Spedition und Logistik e. V.) hat die aus Sicht der Transportunternehmen wichtigsten Änderungen, z. B. für Natriumbatterien, in Form eines Leitfadens auf seiner Homepage veröffentlicht.
Weitere Informationen
DSLV: Leitfaden ADR 2025 Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick ((23.08.2024)
DSLV: Leitfaden ADR 2025 Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick ((23.08.2024)
3. Änderung der CLP-Verordnung
Am 10.12.2024 ist die neue CLP-Verordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Mit der Einführung neuer zusätzlicher Gefahrenklassen im April 2023 und der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Revision der CLP-Verordnung wird das Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht weiterentwickelt.
Mit der Verordnung (EU) 2024/2865 werden zahlreiche Änderungen der CLP-Verordnung eingeführt, u.a:
• | Neue Einstufungsregeln für Stoffe mit mehr als einem Bestandteil: Klare Vorgaben für die Einstufung auf Basis der Bestandteile. |
• | Digitale Kennzeichnung: Möglichkeit, bestimmte Kennzeichnungselemente digital bereitzustellen. |
• | Formatierungsregeln für Etiketten: Präzisierte Vorgaben für die Gestaltung von Etiketten. |
• | Werbung: Neue Regelungen für Werbung und Fernabsatzangebote. |
• | Vorschriften für unverpackte Abgaben: Neue Anforderungen an die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, die unverpackt abgegeben werden. |
Übergangsfristen für einzelne Regelungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Umstellung schrittweise umzusetzen.
Abb. 2: Kennzeichnung der neuen Gefahrenklassen [2]
Weitere Informationen
BAUA helpdesk: CLP-Revision im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (20.11.2014)
BAUA helpdesk: CLP-Revision im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (20.11.2014)
UBA: CLP-Verordnung
6 EU-Entwaldungsverordnung verschoben
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sollte am 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Nun wurde der Termin um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Die geplante Verschiebung soll Planungssicherheit schaffen, damit sich Wirtschaft, Verwaltung und Produzenten in Drittländern auf die Anwendung der EUDR vorbereiten können und Lieferketten stabil bleiben. Ziel der EUDR ist es, die globale Entwaldung zu reduzieren. Sie betrifft Unternehmen, die mit Produkten wie Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee und Kautschuk handeln. Diese müssen nachweisen, dass ihre Waren nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Die Verordnung verlangt eine umfassende Analyse der Lieferkette, Dokumentation und Berichterstattung. Bei Verstößen drohen hohe Strafen und der Verlust des Marktzugangs.