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02304 Registrierstellen für EMAS in Deutschland

In Deutschland wurde bei der Umsetzung der EMAS bzgl. der Registrierung der Standorte ein dezentraler Ansatz gewählt. Gemäß § 32 Abs. 1 UAG ist die Zuständigkeit für die Eintragung der an dem System teilnehmenden Standorte bzw. Organisationen, insbesondere die in den Artikeln 5 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 festgelegten Aufgaben, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern übertragen worden. In den Anhängen finden Sie Anschriften, Ansprechpartner und Kontaktdaten für die einzelnen Bundesländer.
Arbeitshilfen:
von:

1 Umweltaudit-Registrierungsstellen des Handwerks (Stand: 07.04.2014)

§ 32 Absatz 3 UAG räumt den Kammern die Möglichkeit ein, die Aufgaben der Registrierungsstelle auf eine Kammer zu übertragen. In den einzelnen Bundesländern haben sich die Kammern diesbezüglich unterschiedlich geeinigt. Von der Möglichkeit der zentralen Aufgabenwahrnehmung haben u. a. die Kammern in NRW, Bayern und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht.[ 02304_a.pdf]

2 Liste der Industrie- und Handelskammern, die das Standortregister nach § 32 Umweltauditgesetz führen (Stand: 14.03.2014)

Die mit (Z) gekennzeichneten IHK übernehmen die Aufgabe der Standortregistrierung auch für eine oder mehrere andere IHK. Diese bleiben für ihren Bezirk Ansprechpartner für alle Fragen des Umweltmanagements und der Umweltbetriebsprüfung.[ 02304_b.pdf]

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