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02108 Auswirkungen der ISO 50003 auf Unternehmen, die nach ISO 50001 zertifiziert werden

Spätestens ab dem 30.11.2023 laufen die Akkreditierungen der Zertifizierungsstellen auf Basis der ISO 50003:2014 aus. Bis dahin müssen sich alle Zertifizierungsstellen nach der neuen Norm ISO 50003:2021 akkreditieren lassen. Für Unternehmen, die sich schon heute nach ISO 50001 zertifizieren lassen, hat diese Änderung Auswirkungen bei der nächsten Rezertifizierung. Konkret geht es dabei um Auditzeiten (und damit Kosten), Regelungen bei Multisite-Verfahren und Überprüfungen der Verbesserungen der energiebezogenen Leistung.
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1 Einleitung

ISO 50003 spezifiziert Anforderungen für Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren. Die letzte Version ist im Mai 2021 erschienen und ersetzt die Version aus dem Jahr 2014. Die deutsche Übersetzung erschien im Mai 2022. Daher findet man in der DAkkS-Umstellungsanleitung auch DIN ISO 50003:2022. ISO 50003 ergänzt und konkretisiert die allgemeinen Anforderungen an eine Konformitätsbewertung der DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015. Sowohl die ISO 17021-1:2015 als auch die ISO 50001:2018 sind zusammen mit der ISO 50003 anzuwenden (sogenannte normative Verweisungen in Kapitel 2 der ISO 50003). Der grundsätzliche Ablauf einer Zertifizierung kann dem Beitrag „Zertifizierungsverfahren und Auditierung erfolgreich vorbereiten” (s. Kap. 04002) entnommen werden.
IAF-MD-Dokumente
In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass IAF-MD-Dokumente zusätzlich herangezogen werden müssen. Dabei handelt es sich um verbindliche Dokumente des Internationalen Akkreditierungsforums, ein weltweiter Zusammenschluss von Akkreditierungsstellen. Konkret könnte dies IAF MD1:2018 zum Multisite-Verfahren sein. Von den Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen auf jeden Fall zu beachten ist IAF MD 24:2021 „Transition Requirements for ISO 50003:2021”. Die oben erwähnte DAkkS-Umstellungsanleitung ist nur für die Zertifizierer verbindlich, die sich unter DAkkS akkreditieren lassen möchten. Akkreditierungsstellen anderer Länder mögen hier andere ergänzende Anforderungen haben.
Wie man sieht, richten sich diese Regelwerke an die Zertifizierungsstellen. Warum sollte ein Unternehmen, dass sich lediglich nach ISO 50001 zertifizieren lassen möchte, dennoch wesentliche Punkte der ISO 50003 und der damit zusammenhängenden Normen kennen und verstanden haben?
Wichtig für Unternehmen
1.
Das Nachvollziehen der Auditzeitberechnung erhöht das Verständnis für den erforderlichen Auditzeitaufwand. Vieles läuft dabei nach festgelegten Regeln ab, aber bei der Angabe zum EnMS-wirksamen Personal kann es schnell zu Fehlern kommen, die letztlich zu mehr Auditzeit und Kosten führen.
2.
Beim Multisite-Verfahren gibt es über die Normanforderungen der ISO 50001 hinaus gewisse Eignungsanforderungen, die eingehalten werden müssen.
3.
Was den Nachweis der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung (ebL) angeht, so ist in der ISO 50001 und den damit verbundenen Leitfäden ISO 50004, ISO 50006, ISO 50015 und ISO 50047 ausreichend Hilfestellung geboten. Hinzu kommen viele Beiträge in diesem Werk, die sich ausführlich mit dem Thema beschäftigen. Aber was genau wird in der Praxis unter fortlaufend verstanden, was kann beim ersten Mal als fortlaufende Verbesserung der ebL akzeptiert werden, und wie beurteilt man die Verbesserung der ebL in einem Multisite-Verfahren? Wie ist zu verfahren, wenn es keine relevante Variable gibt?
Dieser Beitrag stellt nicht nur die neue ISO 50003:2021 vor, sondern versetzt gleichzeitig Unternehmen mit einem zertifizierten EnMS in die Lage, die von den Auditoren erhobenen Anforderungen, insbesondere die, die über die ISO 50001 hinausgehen, besser zu verstehen. Auf Anforderungen, die eher die internen Abläufe der Zertifizierungsstellen betreffen, wird nicht näher eingegangen.

2 Angemessener Zeitaufwand für die Auditierung eines EnMS (3rd party)

Mittlerweile wird zwischen der Dauer des Audits von Eröffnungs- bis Abschlussbesprechung und dem gesamten Auditzeitaufwand inkl. Planung und Berichterstellung unterschieden. Die Auditdauer muss mind. 80 % des Auditzeitaufwands betragen. Der Zeitaufwand hängt von der Komplexität des EnMS und der Anzahl des EnMS-wirksamen Personals ab.

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